Magister

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Magister (Vorsteher, Meister, Lehrmeister; von lat. magis = mehr, in höherem Grade). Im Fronhofssystem waren die hörigen und minderfreien Handwerker (artifices, operatores) in einem magisterium zusammengeschlossen. Vorsteher war der magister, der die handwerkliche Aufsicht führte und seine Handwerker niedergerichtlich vertrat und belangte. (Über dem magister stand der iudex, der die Oberaufsicht über die gesamte Wirtschaft der Fronhöfe innehatte.) Im kirchlichen Bereich verstand man unter magisterium das Aufsichtsrecht eines höheren Geistlichen, besonders des Bischofs (magisterium episcopale). Vorgesetzte von Mönchen und Nonnen wurden als magister (magistra) tituliert. Im Bereich der Bildung wurden ursprünglich Lehr- und Erziehungsberechtigte an Dom-, Stifts- oder Klosterschulen allgemein magister genannt. Synonym für magister wurde auch scholasticus (s. Scholaster) gebraucht. An den Universitäten wurde magister artium die Bezeichnung für den höchsten akademischen Grad der Artistenfakultäten, verbunden mit umfassender Lehrbefugnis und der Befähigung zum Eintritt in weiterführende Studiengänge. Seit dem 12. Jh. war der Titel des Leiters einer artes-Schule magister scholarum oder magister regens. Im 13. Jh. bekam Magister die Bedeutung eines ins Kollegium der Professoren aufgenommenen Licentiaten und wurde synonym für Doctor verwendet. Das statutengemäße Mindestalter für den Magistergrad betrug 21 Jahre. Der akademische Grad war oft mit der Auflage verbunden, zwei Jahre an der Artistenfakultät zu unterrichten. Im weltlich-profanen Bereich gab es den magister civium – den Bürgermeister – und magistri, die über Bettler und Arme gesetzt waren und diese einerseits zu disziplinieren, andererseits rechtlich zu vertreten hatten. Die Hörigen in der Landwirtschaft wurden im Auftrag des Grundherren von einem magister – “qui liber est” und rechtlich dem advocatus gleichgestellt war – vor Gericht vertreten. Die Juden endlich unterstanden dem magister Judaeorum (s. Judenmeister).

Magister wurde als maister (s. Meister) ins Deutsche übertragen. Notker wendet die Bezeichnung auf einen an, der etwas hervorragend kann und auf den Lehrer. Magisterium wurde als ampaht (s. Amt) eingedeutscht.

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