Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Markt (mhd. market, markt; ahd. markat, merkat; v. lat mercatus = Handel, Markt). Der Ort, an dem Waren zu bestimmten Zeiten öffentlich zu Kauf oder Tausch angeboten wurde, stand vom Frühmittelalter an unter besonderem rechtl. Schutz des Königs (s. Marktrecht). Hier boten fremde und ortsansässige Bauern, Handwerker und Händler ihre landwirtschaftl. Überschussproduktion und Fertigwaren feil. Das älteste bekannte Marktprivileg östlich des Rheins stammt aus dem Jahr 833 und wurde durch Ludwig d. Frommen dem Kloster Corvey verliehen. Noch in das 9. Jh. fielen die Marktrechte von Bremen, Osnabrück, Herford, Würzburg und Esslingen. Besonders im 13. Jh. kam es zu einer großen Zahl von Marktgründungen seitens der Grund- und Landesherren, die sich daraus eine größere Kapitalrendite als aus Klostergründungen versprachen. Bereits im Sachsenspiegel (um 1230) findet sich ein Satz gegen eine zu große Marktdichte, die notwendigerweise auch viele unrentable Märkte zur Folge hatte: “man enmuz cheinen markt buwen deme andern einer miele nah”.
Voraussetzungen eines florierenden Marktes waren günstige Lage an Verkehrsswegen (Straßenkreuzungen, Furten) und die Nähe einer schützenden Burg oder eines Klosters. Märkte wurden zu wichtigen Kristallisationspunkten der Stadtentwicklung, aus den Markrechten gingen häufig die Stadtrechte hervor. In größeren Städten entstanden Sondermärkte für verschiedene Produkte, etwa für Holz, Vieh, Fisch, Geflügel, Obst, Gemüse usf. (s. Marktplatz). Städt. Beamte und Vertreter der Zünfte überwachten Einhaltung der Marktgesetze, Warenqualität, der rechten Maße und Gewichte sowie angemessener (“gerechter”) Preise. Mancherorts entstand aus dem Marktrecht das monopolistische Stapelrecht (Umschlagspflicht und Feilbietungszwang).
Jahrmärkte entstanden im zeitlichen Zusammenhang mit einem hohen Kirchenfest oder mit einem Festtag der zuständigen Pfarrkirche (meist deren Patronatsfest), zu welchem eine große Menge Feiernder zusammenströmte. Aus Jahrmärkten überregionaler Bedeutung gingen im 10. Jh. die frz. Messen (Paris, St. Denis), seit dem 13. Jh. die deutschen Messen hervor. Wichtiger als die Jahrmärkte waren in Deutschland die Wochenmärkte, für die sich von der Ottonenzeit an Privilegierungen in wachsender Zahl finden. Wo der Wochenmarkt den Bedürfnissen nicht mehr genügte, wurde er zum täglichen Markt (mercatum cotidianum; frühes Beispiel Freising, 996) erweitert.