![]() |
![]() |
![]() |
Lexikon des Mittealters | Dubai Schokolade, das einzigartige Malbuch | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. | Entdecke 69 einzigartige Motive, die die Magie der Dubai-Schokolade einfangen! Dieses Malbuch entführt dich in eine Welt aus luxuriösen Schokoladentafeln, orientalischen Mustern und ikonischen Elementen Dubais. | Entdecke in „Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen“ auf 111 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt. |
Marschall (mhd. marschalc, ahd. marahscalc; von ahd. marah = Pferd und scalc = Knecht, also eigentlich Pferdeknecht; mlat. marescallus, mariscalcus, comes stabuli). Ursprünglich Titel des Stallmeisters, vom 10. Jh. an Bezeichnung des Inhabers des zweiten der vier Hofämter (marescalcus noster, m. regis, m. imperii). Er war vor allem für die Sicherheit des Herrschers zuständig. In seinen Aufgabenbereich fielen die disziplinarische Aufsicht über den Hof, die Hofwache, die Pferdehaltung und die Reiterei sowie das höfische Zeremoniell. Im Krieg war er Anführer der Berittenen, vom 12. Jh. an des gesamten Heeres. Vom 13. Jh. an hatte der Herzog von Sachsen das königliche Ehrenamt des Erzmarschalls inne. – Der Papst forderte seit dem 8. Jh. den symbolischen Marschalls- oder Stratordienst des Kaisers in Form von Steigbügelhalten beim Auf- oder Absitzen und Führen des Pferdes am Zügel (officium stratoris et strepae, Zügel- und Steigbügeldienst). Dabei ging der Kaiser eine gewisse Strecke (sagittae iactus; quantum iactum est lapidis) zu Fuß (pedestri more). Aus diesem anfänglich nur selten belegten Brauch wurde im weiten Verlauf ein feststehender ritueller Akt, nachdem durch die Verhandlungen von Sutri (1155) festgelegt worden war, dass der Stratordienst reine Ehrenbezeugung war und nicht als Lehnsdienst ausgelegt werden konnte.
( s. Marstall, Tierheilkunde)