Maße

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Maße (aus Vermischung von mhd. maze = richtige Größe, Menge und mhd. mez = ausgemessene Menge, Ausdehnung). Die kontrollierten Maß- und Gewichtssysteme der Antike sind mit dem Ende des Römischen Reiches untergegangen. Im Frankenreich hat Karl d. Gr. die Verwendung einheitlicher Größen zwar angeordnet, im weiteren Verlauf des Mittelalter ist jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Maß- und Gewichtssysteme entstanden, die für jedes zu messende oder zu wiegende Gut, für das jeweilige Territorium, endlich gar für einzelne Städte gültig waren. In Folgendem soll nur eine Auswahl daraus vorgestellt werden.

Ma. Längenmaße für Handelsprodukte, Handwerk, Bau- und Feldvermessung orientierten sich an natürlich vorgegebenen Größen (Fuß, Elle usf.) und schwankten innerhalb bestimmter Größen. 1 Klafter entsprach der Reichweite der ausgebreiteten Arme (ca. 1,70 m); er war unterteilt in 3 Ellen (die Länge des Unterarms vom Ellbogen bis zur Mittelfingerspitze, variierend von 49,8 cm [Luzern] bis 86,4 cm [Graz]) bzw. 6 Fuß oder Schuh (Schuh, maß zwischen 25 und 34 cm; unterteilt nach Zoll, Daumen, Finger, Linien); 1 bergmännischer lachter oder lafter maß zwischen 1,98 und 2,02 m; 1 Spann (der größte Abstand der Spitzen von Daumen und Mittelfinger) gab etwa 20 – 25 cm an; 1 Zoll (der zwölfte Teil eines Schuhs) war das Maß einer Daumenbreite, entsprach einer Länge von 2,2 bis 3 cm und war in 12 Linien unterteilt; 1 Schritt konnte 75 oder 80 cm messen, auf eine dt. Meile (mhd. mile, mil; v. lat. milia passuum = 1.000 Doppelschritte) gingen ca. 7.500 m. 1 Rute (Messrute) hatte Längen zwischen 2,92 m und 4,67 m.

Stoffe wurden nach Ellen gemessen; doch richtete sich deren Länge nach dem Wert der Ware. So war eine Elle Leinwand länger als eine Elle Wolltuch und diese wiederum länger als eine Seidenelle.

Muster-Längenmaße aus Eisen waren an den Außenwänden von von Gebäuden an stark fequentierten Plätzen – vornehmlich an Rathäusern und Kirchen – angebracht, beispielsweise in Freiburg, Luzern, Wien, Kulm, Nürnberg, Regensburg, Rothenburg, Ochsenfurt oder Schwabach.

Flächenmaße: Landwirtschaftliche Flächen wurden nach Hufen (mhd. huobe) zugemessen, deren eine ursprünglich etwa 10 ha maß und später je nach Zeit und Landschaft mit 5 bis 30 ha angegeben wurde. Ein gebräuchliches Flächenmaß war auch das Tagewerk (mhd. tagewerc, manwerc), Morgen oder Joch (mhd. jiuch, juoch, jauchart; lat. iugerum), welches der Ackerfläche entsprach, die ein Ochsengespann (ein “Joch”, ein Paar Ochsen, das unter dem Joch geht) an einem Tag umackern konnte, also etwa 30 – 60 ar. Ein mannemat (manmat) bezeichnete diejenige Wiesenfläche, die ein Mann an einem Tag abmähen konnte. Das Flächenmaß in Rodungsgebieten beruhte auf der Rute (Gerte): ein Morgen hatte bei der 12füßigen Rute 360 Quadratruten (ca. 47,8 ar).

Raummaße: 1 Fuder (Wein) = 1.000 l; 1 Stückfass (Wein) = 1.200 l; 1 Halbstückfass (Wein) = 600 – 650 l; 1 Viertelstückfass (Wein) = 250 – 300 l; 1 Eimer (Wein) = je nach Zeit und Landschaft 2,4 l (Eller/Mosel, 12. Jh.) bis ca. 64 l (Mainfranken, 13. Jh.) oder 75,26 l (Augsburg, 15. Jh.); 1 Legel (Wein) = ca. 50 l; 1 Eimer (Sole, Lüneburg, 1458) = 149,28 l; 1 Pfalten (Honig) = ca. 6 Maß; 1 Klafter (Holz) = 90 – 150 Kubikfuß (ca. 2,4 – 4 Kubikmeter). 1 Werung (Holz) = ca. 4 Kubikmeter (ca. 8 Ztr.). 1 Scheffel (Getreide) = 30 – 300 l. 1 Malter (malter, malder = Menge eines Mahlganges) Roggen, Weizen = 8 Metzen bzw. 32 Viertel bzw. 256 Maß. 1 Malter Hafer, Gerste, Dinkel = 12 Metzen bzw. 48 Viertel bzw. 384 Maß. 1 Maß (Getreide) = 1/32 Metze = ca. 1,15 l. 1 Sümmer Getreide (Pl. Summera oder Simra [v. mhd. sumer, sumber = Korb]; Nürnberg, 15. Jh.) = knapp 300 l. 1 Seidlein = 0,5 Maß. Ein Fuder (Bergfuder) Erz entsprach etwa 240 ltr. bzw. 550 kg. Ein Seidel (Bergseidel) war ein halbes Fuder. Ein Pfund Bergfuder = 480 Seidel. In den mittelalterliche Sudstätten galten eigene Maßeinheiten; in Halle etwa galt als Grundeinheit der zum Soleschöpfen benutzte “Eimer”, der 12 “Kannen” zu je 1,04 l fasste. 8 Eimer füllten einen “Zober”, den zwei kräftige Träger herbeischaffen konnten. 5 Zober (knapp 500 l) ergaben eine “Pfanne”, den Soleinhalt einer Sudpfanne. Der Inhalt von 48 Pfannen wurde als “Stuhl” (mlat. sedium) bezeichnet. In Passau haben sich aus dem Jahr 1475 vier Eichgefäße für alte bayer. Hohlmaße erhalten: das Viertel zu 2,05 l, das Kanndl zu 1,05 l, das Seidl zu 0,52 l und der Pfiff zu 0,27 l. Ein Saum (mhd. soum; Last eines Saumtieres) konnte für Esel und Maultier 120 kg und für das Pferd 136 kg wiegen. – Die zum Zumessen von flüssigem oder festem Gut verwendeten Gefäße (Kübel, Bottiche, Kannen, Töpfe, Humpen, Flaschen etc.) mussten amtlich geeicht werden. Dazu wurden Termine auf dem Rathaus festgesetzt. Die Verwendung ungeeichter Gefäße wurde mit einer Geldstrafe und Beschlagnahmung des Meßgefäßes geahndet. – In manchen Städten fanden sich am Rathaus oder auf einem öffentlichen Platz Hohlmaße, an denen jedermann das ortsübliche rechte Maß für verschiedene Getreidesorten nachprüfen konnte.

Bei trockenen, rieselfähigen Messgütern wie Getreide, Salz oder Hülsenfrüchten gab es Unterschiede zwischen “Gehäuft-Maß”, “Glattgestrichen-Maß” und “Gerüttelt-Maß”.

Zählmaße. Papier zählte man in Ballen zu 10 Ries, 1 Ries zu 20 Buch, 1 Buch zu 20 Bogen. Stroh wurde nach Schobern gezählt; 1 Schober (etwa einer Wagenladung entsprechend) bestand i.d.R. aus 60 Schütt. 1 Boußn (ahd. pozo, mhd. boze = Flachsgarbe) entspricht drei Handvoll (feingebrochenem Flachs); 30 Boußn machen einen Schilling Flachs. (1023 wird in Tegernsee das Schot als Flachsmaß erwähnt: “lini septem scoti”).

(s. Apothekermaße und -gewichte; Bauvermessung; Gewichte; Gold; Goldener Schnitt; Konsumentenschutz; Schrot und Korn; Silber; Waage; Warenschau)

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