Mündliche Überlieferung

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mündliche Überlieferung. In der weitgehend schriftlosen Gesellschaft des Mittelalter wurden Texte zunächst mündlich weitergegeben und vorgetragen. Eine Art von Texten musste, um unverändert rezitiert werden zu können – wie etwa sakrale oder rechtliche Formeln – konsequent Wort für Wort auswendig gelernt werden. Bei einer anderen Art von mündlich tradierten Texten, wie etwa Märchen, Sagen, Heldenepen, Legenden oder Liedern, waren – zumal wenn sie in Prosa standen – Improvisationen üblich, wodurch es zur Bildung von Varianten kommen konnte. So waren denn oft Vortragender und Dichter identisch, indem er Texte durch zeitbedingte Aktualisierung, Kürzungen oder Einschübe änderte.

Vortragskünstler waren bis zum Spätmittelalter berufsmäßige fahrende Sprecher und Sänger, das zuhörende Publikum gehörte zunächst der adligen Oberschicht, später auch dem Stadtbürgertum an.

(s. Feldgeschworene, Lied, Meistersang, Recht, Rechtssprichwort, Spruchdichtung, Vortragsdichtung, Weistum)

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