Münzerhausgenossen

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Münzerhausgenossen. Seit dem 13. Jh. bestanden in vielen deutschen Städten Münzervereinigungen, deren Mitglieder als Hausgenossen bezeichnet wurden. (Das Wort Hausgenossen dürfte von der gemeinsamen Arbeit im Münzhaus abgeleitet sein.) Das Münzrecht (ius monetariorum) konnte von der Stadtherrschaft käuflich erworben werden und stellte eine ergiebige Einkommensquelle dar. Die “Hausgenossen” zählten daher zur städt. Oligarchie, stiegen meist ins Patriziat auf – sofern sie nicht von Geburt her schon Patrizier waren – und wurden ratsfähig. Sie betrieben Gold- und Silberhandel, Wechsel- und Geldgeschäfte, waren also Bankkaufleute, Geldunternehmer. Das Hausgenossenrecht war durch Privilegierung monopolistisch geregelt und erblich. Der Hausgenossenschaft einer Stadt standen ein oder mehrere frei ernannte Münzmeister vor, von denen auch die genossenschaftliche Gerichtsbarkeit ausging. Die Mitgliederzahl war sehr unterschiedlich: vor 1200 waren es in Trier 6, in Augsburg, Regensburg und Erfurt 12, in Bamberg 24, in Goslar 80 und in Straßburg gar 400. Besonders stark waren die Mitgliedschaften in den großen Fernhandelsstädten (Wien, Mainz, Köln) oder in Siberbergwerksstädten wie Goslar. Seit der Mitte des 14. Jh. verloren die Münzerhausgenossenschaften an Bedeutung, da vielerorts das Privileg zugunsten der Stadtherrschaft oder des Stadtrats wieder aufgehoben wurde.

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