Nadelprobe

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Nadelprobe. Der Hexerei bezichtigte Frauen wurden vor Beginn des Gerichtsverfahrens am ganzen Körper kahl geschoren – einmal, um Dämonen ein mögliches Versteck zu nehmen, zum anderen, um die Körperoberfläche besser nach einem Hexenmal (stigma diabolicum, punctum d.) absuchen zu können. Hatte der Folterknecht ein verdächtiges Mal (Hautveränderungen, Warze o.ä.) gefunden, so stach er mit einer Nadel hinen: Floss kein Blut oder war keine Schmerzempfindung nachzuweisen, so galt dies als Indiz für Dämonenpakt. Da das Erkennen der Hexenmale Sachkenntnis voraussetzte, wurde mit der Nadelprobe wenn möglich ein Scharfrichter betraut. In der Anfangszeit der Hexenverfolgung mochte die Nadelprobe – im Sinne eines Gottesurteils – als humaneres Mittel der Überführung anstelle der Folter angesehen worden sein. Später wurde sie weitgehend aus dem Hexenprozess eliminiert und nur noch in wenigen Fällen zur Einleitung der Tortur angewandt. (s. Hexenprobe)

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