Notgericht

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Leben im Schatten der Zinnen“ auf 122 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Notgericht (mhd. notgerihte, notdinc, notgeding; mlat. publicum placitum liberorum; in Sachsen: gogericht, in Franken und Thüringen: zentgerihte). In Sachsen, Franken, Thüringen, Bayern und Österreich wurde noch im Spätmittelalter der in der Karolingerzeit im ganzen ostfränk. Reich bekannte Rechtsbrauch praktiziert, einen auf handhafter Tat ergriffenen Schwerverbrecher – Freier oder Unfreier – durch ein außerordentliches, eilig zusammengerufenes Gericht unter dem Vorsitz eines gewählten Notrichters (im Sachsenspiegel Gograf [gogreve] genannt) sofort zu verurteilen und unter Umgehung des Galgens am nächsten Baum aufzuknüpfen, bzw. zu verstümmeln oder zu brandmarken. Notgerichte traten ferner am Kranken- oder Sterbebett und beim Streit um verderbliche Sachen zusammen. Dem Gericht gehörte die gesamte Gerichtsgemeinde an, die auch gemeinsam den Urteilsvollzug besorgte. (Im Gegensatz zu Notgerichten befasste sich das Femgericht nur mit Freien.)

Nach oben scrollen