Papstwahl

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Papstwahl. Der Bischof von Rom wurde, wie andere Bischöfe der Alten Kirche auch, ursprünglich vom Volk (hier: der Stadt Rom) aus den Reihen der örtlichen Diakone und Priester gewählt. Schon bald zog der Klerus das Wahlrecht an sich und das Stimmrecht des Volkes sank zum Akklamationsrecht herab. An dieser Form der röm. Bischofswahl änderte sich auch nichts, als die röm. Bischöfe begannen, den Primat des “apostolischen Stuhls” zu postulieren. Vom 4. Jh. an nahmen neben den weltl. Interessenten Roms (Adelsfamilien) auch Auswärtige (Kaiser, Könige) Einfluss auf die Papstwahl. Dem dt. Königtum verschaffte Lothar I. durch die “Constitutio Romana” (824) maßgeblichen Einfluss auf die Papstwahl: der von stadtrömischem Klerus und Adel unter Aufsicht eines königlichen Gesandten (missus) gewählte Papst hatte vor der Inthronisation vor besagtem Gesandten einen Eid “zur Wahrung der Interessen aller” zu leisten. Otto I. bestätigte dieses Recht des dt. Kaisers als “Patricius Romanorum” in seinem “Pactum Ottonianum” (962), und machte davon Gebrauch, als er Johannes XII. wegen Treubruchs absetzen ließ. In den Wahlordnungen von Nikolaus II. (1059) und Alexander III. (1079) wurde das Wahlrecht auf das Kardinalskollegium beschränkt; die Wahl sollte nach einem Konzilsbeschluss von 1179 mit Zweidrittelmehrheit erfolgen; trotzdem kamen die Kardinäle nicht immer zur Einigung: in mehreren Fällen bildeten sie zwei Parteien, die jeweils einen eigenen Papst aufstellten und den Papst der Gegenpartei als ungesetzlichen Gegenpapst disqualifizierten. Um einen störungsfreien, unbeeinflussten und zügigen Ablauf der Papstwahl zu gewährleisten, wurde auf dem 2. Konzil von Lyon (1274; im Dekretale “Ubi periculum maius”) festgelegt, dass die Wahl nichtöffentlich, in einem geschlossenen Raum (s. Konklave) zu erfolgen hat. Dadurch wurden Parteiinteressen jedoch keineswegs ausgeschlossen, Korruption war bei mittelalterliche Papstwahlen auch im Konklave regelmäßig im Spiel. Als Papst-Kandidaten kamen seit 1389 (Bonifaz IX.) ausschließlich Kardinäle in Betracht. Der Versuch, einen Kandidaten auf bestimmte Versprechungen zu verpflichten (“Wahlkapitulation”, v. capitulatio = Vertrag), um so einer Willkürherrschaft vorzubeugen, scheiterte am Widerstand der Päpste.

Der erwählte Papst übernahm die päpstlichen Insignien: die ® Tiara, das ® Pallium, die Ferula pontificalis (päpstl. Kreuzstab), den Fischerring und das päpstl. Wappen (bestehend aus dem Familienwappen und dem gekreuzten Schlüsselpaar).

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