Das Nachschlagewerk gibt einen umfangreichen Überblick über die Zeit des Mittelalters, erfahre hier mehr darüber!
Pfählung (v. mhd. pfælen = mit einem Pfahl durchbohren; zu mhd. phal, pfal, lat. palus; palum alligare = pfählen). In Verbindung mit dem Lebendig-Begraben-Werden kam es im Mittelalter zu der Pfählung des Delinquenten, d.h. diesem – gefesselt, auf dem Rücken in einer Grube liegend und zugeschüttet – wurde vom Henker die Brust in der Herzgegend von oben nach unten mit einem spitzen Holzpfahl durchbohrt, um ihn an deren Grund festzuspießen und so zu verhindern, dass er als Untoter (Nachzehrer, Wiedergänger) umgehe und Unheil stifte. Die Strafe wurde über Frauen und Männer verhängt, die sich der Unzucht (Sodomie), des Ehebruchs, der Blutschande oder der Vergewaltigung schuldig gemacht hatten, ferner über Selbstmörder, Kindsmörderinnen und Hochverräter. Beim Pfählen von Vergewaltigern durfte deren Opfer die ersten Schläge mit dem Schlegel führen, um dann vom Henker abgelöst zu werden. – Manchmal wurde dem/der Verurteilten ein Rohr in den Mund gesteckt; dies wohl nicht als “Luftröhre”, sondern um der Seele das Entweichen zu erleichtern (“Seelenloch”).
Burchard von Worms erwähnt in seinem “Corrector” (10./11. Jh.) das Pfählen ungetauft gestorbener Kinder und in der Geburt gestorbener Mütter (“palo in terram transfigunt”).
In der Nürnberger Halsgerichtsordnung von 1481 sind Vorschriften enthalten, wie man die Pfählung an einer Leiche vollziehen solle.
Das Lebendig-Begraben und das Pfählen scheinen insgesamt nur selten verübt worden zu sein und sind zu Beginn der Neuzeit gänzlich aus dem Strafgebrauch verschwunden.
(Das Pfählen darf nicht mit der sadistischen Todesstrafe des Spießens verwechselt werden, die von den Türken nach dem Vorbild des walachischen Fürsten Vlad Draculea {15. Jh.} vollstreckt wurde; hierbei wurde dem Delinquenten vom After her ein schlanker Pfahl durch den Leib getrieben, bis die Spitze an der Schulter wieder austrat. Der an den Pfahl gespießte Todeskandidat wurde dann senkrecht aufgerichtet und zur Schau gestellt. Die Kunst des Scharfrichters bestand darin, dabei keine lebenswichtigen inneren Organe zu verletzen und sein Opfer möglichst lange sterben zu lassen.)
(s. Selbstmord, Sodomie, Spiegelnde Strafen, Todesstrafen, Vergewaltigung, Wiedergänger)