Pflügen

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Pflügen (mhd. phlüegen, pflüegen; lat. arare). Die wichtigste landwirtschaftliche Feldarbeit und Voraussetzung für jeglichen Ackerbau war das Pflügen. Dabei wurde der Boden gelockert, umgebrochen und durchmischt, wurden Getreidestoppeln und Dünger eingearbeitet und Unkräuter vernichtet und das Wurzelwerk der abgeernteten Pflanzen zerstört. Das Lockern und Umbrechen der Ackerkrume führte zu besserer Durchlüftung und Wasseraufnahme und erleichterte das Wachstum der Wurzeln der Kulturpflanzen. Außerdem wurden Mineralien, die aus oberflächennahen Schichten ausgewaschen worden waren, wieder nach oben befördert und nutzbar gemacht. – War der Hakenpflug noch von zwei Ochsen gezogen und von einem einzelnen Mann geführt worden, so erforderte der schwere Beetpflug mit seinem Vorderwagen den Vorspann von vier oder sechs Zugtieren (Ochsen oder Pferden) und die Hilfe einer zweiten Person – meist eines Knaben – , welcher Tere führte oder antrieb.

Pflügen gehörte zu den Diensten, die unentgeltlich für den Grundherrn zu leisten waren (s. Frondienste).

Ein eigenes Pfluggespann konnten sich nur mittelgroße und große Bauernbetriebe leisten, die Übrigen mussten nachbarschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen und verrichteten als Gegenleistung dafür Arbeitshilfe.

Dem Sachsenspiegel zufolge war es verboten, fremden Boden zu beackern. Wer wissentlich auf ein benachbartes Feld übergriff, der musste Buße zahlen oder verfiel der Pfändung.

(s. Ackerbau, Agrartechnik, Düngung)

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