Prior

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Prior (mlat., = der dem Rang nach höher Stehende). Der Begriff erscheint in seinem heutigen Wortsinn von “stellvertretender Superior” erstmals in den Consuetudines von Corbie (um 826; bis dahin bezeichnete er unspezifisch einen “Höhergestellten” oder “Rangälteren”, den Leiter einer religiösen Gemeinschaft oder wurde gleichbedeutend mit “Abt” verwendet). Demnach wurde in Benediktiner-Abteien der Stellvertreter des Abtes als Prior bezeichnet. Auch der Vorsteher eines abhängigen Filialklosters (Priorats) nannte sich Prior. Bei den Dominikanern, Karmeliten, Augustiner-Eremiten und Kartäusern wurde prinzipiell jeder Klostervorsteher Prior genannt. Unter Priorin ist die Vorsteherin eines Priorats oder die Stellvertreterin der Äbtissin zu verstehen.

(s. Klosterämter)

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