Ratsverfassung

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen“ auf 111 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Ratsverfassung. Aus den Kollegien der Stadtgeschworenen und Stadtschöffen, die an der Rechtsprechung und Amtsführung des Vertreters des Stadtherrn (Schultheiß, Vogt, Amman, Meier) beteiligt waren, entstanden im 12./13. Jh. die städt. Ratsgremien, deren es bis 1250 etwa 150, bis 1300 etwa 400 gab. (Ein frühes Beispiel ist das “Consilium burgensium” von Quedlinburg, 1129 beurkundet.) Bis zum Ende des Mittelalter war der Rat zur vorherrschenden Verwaltungsgremium der Städte geworden. Die Entwicklung verlief zeitlich und örtlich unterschiedlich und führte über verschiedene Vor- und Frühformen zu dem ausgereiften autonomen System des Spätmittelalter

Der Rat bestand normalerweise aus 12, gelegentlich auch aus 24, selten aus 40 (Worms) oder noch mehr gleichberechtigten, von der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern (s. Ratsherren). Zugang zum Rat hatten die Angehörigen der städt. Oberschicht (Ratsbürger; mlat. meliores, viri illustri, viri officiati). Die Amtszeit betrug i.a. ein Jahr, da jedoch häufige Wiederwahlen üblich waren, saß mancher Ratsherr auf einer lebenslangen Pfründe. Der Rat unterstellte sich einem aus seiner Mitte gewählten Bürgermeister und schuf für die Wahrnehmung bestimmter Sachbereiche eigene Ämter zur Durchsetzung der öffentlichen Ordnung (für Marktaufsicht, Lebensmittelkontrolle, Feuer- und Gesundheitspolizei, Befestigungs-, Münz- und Zollwesen, Finanzen, Verteidigung etc.). Die Räte erstritten sich von der jeweiligen Stadtherrschaft immer mehr Selbstverwaltungsrechte und gingen dazu über, selbst verbindliche Rechtsnormen für die Stadtbewohner zu erlassen. Das Satzungsrecht des Rates trat zum Privilegienrecht des Stadtherren. Die Rechtspersönlichkeit der Stadt wurde spätestens seit dem 12. Jh. durch das Stadtsiegel (s. Siegel) symbolisiert.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3
Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters
Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters
Volkert, Wilhelm (Autor)
4,43 EUR
Bestseller Nr. 5
Nach oben scrollen