Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Residenz (mlat. residentia = Wohnsitz; v. lat. residere = sich niederlassen, sitzenbleiben). Feste Residenzen kannten zunächst nur die Bischöfe, die aufgrund der im Kirchenrecht festgelegten stabilitas loci (Ortsbeständigkeit) schon im Frühmittelalter ihren Sitz (Bischofshof, -pfalz) nahe der Diözesankathedrale hatten. Nachdem im 13. Jh. viele Bischöfe gefürstet worden waren und weltlichen Territorien (Hochstiften) vorstanden, kamen zur Bischofsresidenz auch die territorialen Verwaltungseinrichtungen (mit Gericht und Hochstiftskanzlei).
Herzöge und andere Reichsfürsten hatten ihre Territorien ambulant, von wechselnden Aufenthaltsorten aus regiert, bevor sie vom 13. Jh. an burgartige Paläste („feste Häuser“) in den größeren Städten ihres Herrschaftsbereiches bezogen. Auch hier gehörten bald Verwaltungeinrichtungen (s. Kanzlei) und Gerichte zum Bestand der Residenz.
Ebenso wie die ambulante Herrschaft der Fürsten kannte das Reisekönigtum keinen festen Regierungssitz sondern zog von einer Pfalz, Abtei oder Burg zur nächsten. Erst im 14. Jh. wurde diese Praxis zugunsten fester Residenzen aufgegeben. Die Herrscherdynastien des Spätmittelalter hatten nun zwar bedeutende Städte wie Prag (unter den Luxemburgern) oder Wien (unter den Habsburgern) zum Residenzssitz gewählt, eine Hauptstadt des Reiches im eigentlichen Sinn gab es jedoch nicht.