Richtsteig Landrechts

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Richtsteig Landrechts. Der brandenburgische Hofrichter Johann von Buch, Absolvent der Rechtsschule von Bologna, Berater Kaiser Ludwigs d. Bayern und Hofrichter seines Sohnes, des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, verfasste um 1335 eine Zusammenstellung der landrechtlichen Verfahrensregeln des Sachsenspiegels unter dem Titel “Richtsteig Landrechts”. Das Werk (mit Prosaprolog und Epilog) war als eine leicht zu handhabende Hilfe gegen Verfahrensunsicherheiten vor Gericht konzipiert und verknüpfte das sächsische mit dem gelehrten Recht. Es ist überliefert in 75 regionalsprachlich unterschiedlichen Handschriften.

Ebenfalls aus dem 14. Jh. stammt ein Regelwerk zum Lehnsrecht, der “Richtsteig Lehensrecht”, verfasst von Gerke von Kerkow, gegliedert in ursprünglich 31 Artikel und erhalten in 20 Handschriften.

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