Ritterwürde, Verlust der. Ein Ritter, der einer Meintat, der Verleugnung des Glaubens, des Eidbruchs oder der Feigheit überführt war, wurde durch einen zeremoniellen Akt aus der Ritterschaft ausgestoßen und samt seiner Nachkommenschaft für unedel, gemein und waffenunwürdig erklärt. Der Delinquent wurde eingangs auf ein Schafott gestellt und – während Priester die Totenvigilien sangen – Stück für Stück seines Harnisches entkleidet; anschließend wurde sein Wappenschild in drei Teile zerbrochen. Der König oder ein Herold goss Wasser über ihm aus, um ihm symbolisch das Wasser zurückzugeben, in dem er sich vor dem Ritterschlag reingewaschen hatte. Nach der Verkündigung des Urteils wurde der Verurteilte auf einer Leiter festgebunden zur Kirche geschleift, wo er, in Leichentücher gehüllt, der Lesung der Totengebete beiwohnte. Endlich wurde er dem Scharfrichter oder dem Büttel überantwortet, je nachdem der Urteilsspruch auf Tod oder Ächtung lautete.
Ritterwürde, Verlust der
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