Salzsieder

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Salzsieder (Hällinger, Pfänner, Sülzer; lat. salinarii) waren die eigentlichen Facharbeiter in der Salzherstellung. Sie hätten freilich nicht ohne zuarbeitende Haspel- und Schöpfknechte, Soleträger, Heizer, Salzzieher, Stampfer, Grubenarbeiter (“Eisenhäuer”) und Schmiede (zur Herstellung und Instandhaltung der Sudpfannen) schaffen können. Zu einer Pfanne, die bis zu 15 mal 15 Meter groß sein konnte, gehörten bis zu 12 Sieder, von deren Qualifikation der Erfolg des Siedeprozesses abhing. Der Salzgehalt der Sole musste, teilweise durch Zusatz von Siedeabfällen (Pfannstein, salzhaltiger Schlamm und Schaum), auf eine Sättigungskonzentration von 25 bis 27 % (Sudreife) eingestellt werden. (Primitive Gradierzäune sollen zwar schon im Frühmittelalter in Bad Nauheim bestanden haben, effektive Gradierwerke kamen jedoch erst im 16. Jh. auf). Während des Siedens musste die Einhaltung der Temperatur überwacht und geregelt werden, nach dem Sieden war die Pfanne zu reinigen und auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, waren fällige Reparaturen rechtzeitig zu veranlassen. Der Sudvorgang war je nach Salzkonzentration und Größe der Sudpfanne von unterschiedlicher Länge; er konnte von etwa acht Stunden bis zu einer Woche dauern, wobei dann Tag und Nacht durchgearbeitet werden musste. Das nach dem Sieden auskristallisierte Salz wurde an der tiefsten Stelle der Pfanne (der “Pehrstatt”) mit hölzernen Kratzen zusammengezogen, in Holzkufen geschaufelt und festgestampft. Das dabei austretende Salzwasser wurde aufgefangen und zur Anreicherung des nächsten Suds wiederbenutzt. Die feuchte Salz wurde in Salzkufen (“Perkufen”) vorgetrocknet, danach wurden die Salzstöcke entnommen und auf Gestellen in Dörrhäuser, die durch die Abwärme der Sudhäuser beheizt wurden, gargetrocknet. Nach dem Trocknen wurde das Salz zerstoßen und zum Transport in Fässer oder Säcke abgepackt.

Während der Zeit zwischen der Mitte des 14. Jh. und der Mitte des 15. Jh. gelangten Salzsieder aufgrund ihres technisch-handwerklichen Könnens zu Ansehen und zu finanzieller Beteiligung am Salzwerksbetrieb; einzelne konnten sogar den Status erbberechtigter Pächter einer Sudstätte erlangen. Die einfachen Salzarbeiter hatten aufgrund der schweren Arbeit bei 30-40° C Hitze, rauchgeschwängerter Luft und fallweise chronischer Bleibelastung (herrührend von bleiernen Sudpfannen) eine verkürzte Lebenserwartung.

Mancherorts – so etwa in Halle an der Saale – unterstand der Salinenbereich eigener Gerichtsbarkeit. Gerichtsvorsitzender war der vom städtischen Rat gewählte und vom Landesherrn bestätigte Salzgraf (comes salis), der auch in anderen Bereichen als oberster Beamter (z.B. Münzmeister, Vogt) fungierte.

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