Scheiterhaufen

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Scheiterhaufen (mhd. schit = abgespaltenes Holzstück, Scheit; mhd. hurde: uf der hurden brennen = auf dem Scheiterhaufen verbrennen). Die reinigende Kraft des Feuers nutzte man bei der Todesstrafe für Zauberei, Giftmischerei, Ketzerei, Sodomie (darunter wurde auch Homosexualität gerechnet)und – als spiegelnde Strafe – für Brandstiftung und Mordbrand. Auch während der Judenpogrome loderten viele Feuer, wurden Juden in ihren Häusern eingeäschert. Die Hinrichtungsart findet sich vor dem Mittelalter selten, im Verlauf des Mittelalter – bei regionalen Unterschieden – immer häufiger; ihren zahlenmäßigen Höhepunkt sollte sie jedoch erst während der frühneuzeitlichen Hexenjagden erreichen. Die Feuerstrafe galt als schimpflich wie Hängen oder Rädern, wurde für Frauen und Männer verhängt und konnte – quasi als Strafverschärfung – auch an den Leichen bereits anderswie zu Tode Beförderter vollzogen werden; sie endete mit dem Verstreuen der Asche in den Wind oder in ein Fließgewässer.

Die Anlage des Scheiterhaufens und die Hinrichtung erfolgten auf unterschiedliche Weise: man kannte glühende Eisenroste, Feuergruben, geschichtete Holzstöße und aus Ästen geflochtene oder aus Strohballen errichtete Hütten. Der Delinquent wurde stehend oder sitzend an einen Pfahl gebunden, er wurde gefesselt auf den Rost oder den Holzstoß gelegt oder auf eine Leiter geschnürt und mit dieser ins Feuer gekippt. Strafverschärfend wurden die Verurteilten auf dem Weg zur Richtstatt anderweitig gequält, etwa mit glühenden Zangen gerissen. Gnadenhalber wurde die/der Verurteilte gelegentlich kurz vor dem Verbrennen erwürgt – dies geschah jedoch heimlich, um die abschreckende Wirkung auf das Publikum nicht zu mindern. Aus Gründen des Brandschutzes und um den Windzug optimal zu nutzen (er ließ nicht nur das Feuer auflodern, sondern führte auch die mit dem Rauch aus dem Sterbenden fahrenden Dämonen mit sich fort) errichtete man Scheiterhaufen meist auf einem außerhalb der Mauern gelegenen Hügel. Nachdem die Asche dem fließenden Wasser eines Flusses oder Baches übergeben worden war, hatten sich die drei Naturelemente Feuer, Wind und Wasser an der restlosen Vertilgung des Bösewichts und der ihm innewohnenden Dämonen beteiligt.

Klerikern war die Anwesenheit am Richtplatz verboten, durften sie nach Kirchenrecht doch nicht einem gegen das Leben gerichteten Vollzug beiwohnen. Einzig einem Beichtprister war es aufgetragen, bis zuletzt bei dem/der Verurteilten zu bleiben, um ihn/sie zum Abschwören und zur reuigen Umkehr zu bewegen und gegebenfalls das letzte Abendmahl zu spenden.

Auf den Scheiterhaufen kamen auch Schriften von Ketzern, beanstandete Bilder Statuen oder Gegenstände weiblicher Eitelkeit.

(s. Bücherverbrennung, Inquisitionsprozess (kirchl.))

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