Schiffsballast

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Schiffsballast (mndd. ballast = tote Last, bloße, wertlose L.). Um die Gleichgewichtslage eines Schiffes zu stabilisieren staute man im untersten Raum Sand; da sich dieser bald mit Wasser vollsog, war er vor Verrutschung sicher. In Schiffswracks aus der Zeit haben sich auch Ballaststeine gefunden. Auch die Proviantladung im Schiffsbauch (vor allem Fässer mit Eingemachtem, Süßwasser, Wein) machte einen Teil des Ballasts aus, doch schwand sie mit zunehmender Fahrtdauer dahin, wodurch bei schwerer See das Schiff gefährdet werden konnte. Es dürften auch Ziegelsteine (Backsteine) als handelsfähiger Ballast befördert worden sein, so etwa im Falle von Ziegelsteinen der St.-Petri-Ziegelei in Lübeck, die in Mauerwerk in Skagen, der nördlichsten Stadt Dänemarks nachgewiesen wurden. Bei “Baienfahrten” verband sich oft Notwendiges mit Nützlichem, indem anstelle von Ballast ® Baiensalz geladen wurde.

Wo die Schiffbarkeit eines Hafengewässers durch Entsorgung von Ballast (Ballastwurf) oder Abfall beeinträchtigt werden konnte, wie z.B. auf der Elbe oder im Hamburger Hafen, drohten strenge Bußvorschriften. Eine Hamburger Verordnung (Bursprake) von 1359 drohte demjenigen ein Bußgeld von drei Mark Silber an, der Elbe, Alster oder Fleete durch “insenkung” verschmutzte. (Zum Abwerfen von Ballast und Unrat waren geeignete Stellen ausgewiesen.) Für mittellose Delinquenten wurde das Strafgeld gegen vierwöchigen Arrest und anschließende Stadtverweisung erlassen. “Wer einen Ballastwurf an verbotener Stelle meldete, erhielt die Hälfte des Bußgelds” (Chr. Deggim).

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