Seeleute

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Seeleute (mhd. schifliute, schipkindere, -knehte, schiffer, mervarer; auch marnaere, v. lat. marinarii, navigatores). Männer und junge Bürschen, die auf einem Seeschiff beschäftigt sind. -Schiffseigner und Kapitän konnten die gleiche Person sein, seit dem Ende des 13. Jh. kam es jedoch vor, dass das Schiff mehreren Anteilseignern gehörte. Der Kapitän (schip-her, daraus Schipper, Schiffer; lat. patronus) hielt jedoch stets einen Anteil an dem von ihm geführten Schiff, üblicherweise ein Viertel oder ein Achtel. Der Schipper fuhr demnach nicht gegen Lohn, er war entsprechend seinem Anteil am Frachterlös beteiligt. Er musste verheiratet und Familienvater sein, um mit seinem Familiengut Sicherheit für korrekte Schiffs- und Geschäftsführung zu bieten. Er war verantwortlich für Ausrüstung und Seetüchtigkeit der Schiffes und für die Tauglichkeit der angeheuerten Mannschaft. Viele Schipper gehörten als Kaufleute dem Patriziat der Seestädte an. Ihr Reichtum entstand aus den allgemein hohen Frachttarifen; diese richteten sich nach Art der Ladung, Länge der Reise und Gefährdungen etwa durch Kriegshandlungen. (1404 betrug beispielsweise der Frachttarif für den Transport von Weizen von Danzig nach Flandern 48 Prozent des Warenwerts, für Roggen 68 Prozent. Für Holzfracht fielen 1404 beim Transport von Danzig nach Flandern 280 Prozent an. Salzfrachten brachten einen Transporterlös von ca. 2/3 des Warenwerts.)

Die Besatzung (schipkindere, -gesinde, -knehte) wurde vom Schipper angeheuert und zählte je nach Schiffsgröße 10 – 45 Mann (Ein Schiff, das von 20 Mann gesegelt werden konnte, wurde bei längeren Reisen mit bis zur doppelten Zahl überbesetzt, um Mannschaftsausfälle ersetzen zu können.) – Bis zum 14. Jh. gab es kaum ausdifferenzierte Funktionen der Besatzung. Später entwickelte sich zunächst der Seemannsberuf des Steuermanns (stiuraere, stiurman, schifmeister; lat. gubernator), der sich im weiteren Verlauf nur noch um das Navigieren kümmerte; das Führen der Ruderpinne überließ er dem Rudergänger, einem besonders erfahrenen und zuverlässigen Seemann. Ferner gab es den Proviant- oder Quartiermeister (der sämtliche Vorräte des Schiffes verwaltete und für deren Einkauf und Ausgabe verantwortlich war), den Schiffszimmermann, -schmied und Segelmacher, einen Böttcher (der für den ordnungsgemäßen Zustand der Wasser- und Proviant- und Transportfässer zuständig war), Matrosen (schifkneht, schipmann) und Schiffsjungen (schifkint, Jungknecht). Mit dem Anwachsen der Mannschaft häuften sich Fälle von Disziplinlosigkeit und Lohnstreitigkeiten, gegen die drakonische Strafbestimmungen (Auspeitschen, in Ketten legen, Aussetzen) erlassen wurden. Im 15. Jh. entstanden, wie bei den städt. Handwerkern, Bruderschaften von Schiffern und Mannschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung berufsständischer Interessen, zur Versorgung Hinterbliebener, Armer und Kranker sowie zur Pflege des Seelengedenkens.

Auf See waren Mannschaft und Mitreisende (Pilger, Kreuzfahrer, Händler, Sendboten) mannigfachen Unbequemlichkeiten und Gefahren ausgesetzt; es galt sich mit unzureichender Nahrung, fauligem Trinkwasser, schlechten hygienischen Verhältnissen und Krankheiten abzufinden, mit Bedrohungen durch Ungeziefer, Meuterer oder Piraten fertig zu werden, Flauten und Stürme zu überstehen. Ein besonderes Problem erhob sich bei der Messfeier: bei bewegter See drohte das Blut Christ verschüttet zu werden. Dieser Gefahr begegnete man, indem man die cupa des Kelches kardanisch lagerte.

(s. Heuer, Seerecht)

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