Signatur (v. lat. signare = bezeichnen). Urheberangaben eines Künstlers auf seinem Werk (Tafelbild, Altar, Plastik) waren im Frühmittelalter und Hochmittelalter unüblich. Der Urheber wollte demütig in der Anonymität verbleiben: nicht aus seiner Kunst, sondern aus der Gnade Gottes war das Werk entstanden. In den seltenen Fällen einer Selbstnennung war diese an versteckter Stelle, oft in Verbindung mit dem Kreuzeszeichen oder in der Form einer Demutsformel angebracht. Erst im 15. Jh. häufen sich Signaturen. Neben dem Künstler selbst bzw. seiner Werkstatt nennen sich Auftraggeber oder Beschaumeister, da die Signatur nicht nur ein Ausdruck des Selbstwertgefühls war, sondern auch als Garantie für sachgemäße Arbeit, Originalität und Dauerhaftigkeit genommen wurde.
Im weiteren Sinn können auch Steinmetzzeichen und Beschauzeichen als Signaturen gelten.