Stadtherrschaft

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Stadtherrschaft. Seit dem 9. Jh. bestand das Marktfriedens-Regal, aufgrund dessen der König Garant des Marktfriedens und oberster Stadtherr war. (Aus dem Marktrecht und dem Kaufmannsrecht entstand später das Stadtrecht.) In seinem Namen amtete zunächst der königliche Graf als Stadtherr. Durch Weiterverleihung kam die Stadtherrschaft auch auf weltliche und geistliche Fürsten, die seit dem frühen 13. Jh. selbst zur Stadtgründung autorisiert waren und mit ihren Städten die Königsstädte bald zahlenmäßig übertrafen. Die Königsstädte (z.B. Aachen, Nürnberg, Frankfurt/M., Dortmund, seit dem späteren 13. Jh. ®”Reichsstädte” genannt) waren indes den landesfürstlichen an Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft überlegen. Ebenso die alten Bischofsstädte, die sich der geistl. Stadtherrschaft entledigt hatten und als “freie Reichsstädte” galten (z.B. Köln, Hamburg, Bremen, Regensburg). Die Mehrzahl der Städte stand unter der Herrschaft der Reichsfürsten; von ihnen kamen nur die Vororte größerer Territorien zu überregionaler Bedeutung (z.B. Wien, München, Freiburg/Br. oder Braunschweig).

Schon bald versuchten die Städte, sich der Gewalt des Stadtherrn oder seines Vogtes zu entziehen und sich selbst durch gewählte kollegiale Organe zu verwalten. Im 12. und 13. Jh. erlangten immer mehr Städte durch Privilegierung Eigenrechtlichkeit, die im städtischen Rat personifiziert war. Die Ratsverfassung war republikanisch aber nicht demokratisch, da nicht alle Bürger das aktive Wahlrecht hatten und nur wenige das passive. Ratsbürger entstammten der städtischen Oberschicht, waren Nachfahren von Ministerialen, reiche Kaufleute und Großhändler oder Angehörige geachteter Zünfte (Gold- und Silberschmiede, Kürschner, Münzer). Gewählt wurden sie von freien, rechtsfähigen Stadtbewohnern mit eigenem städtischen Grundbesitz, den Bürgern. Nicht wahlberechtigt waren Angehörige der Unterschicht (Beisassen, Nichtbürger wie zugewanderte Leibeigene, Gesellen, Lehrlinge, ungelernte Hilfsarbeiter, Dienstboten, Bettler, unehelich geborene oder “unehrliche” Leute wie Henker, Abdecker oder Totengräber).

(s. Bürgermeister, Ratsherren, Schöffe, Stadtgeschworene)

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