Stadtsteuern

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Stadtsteuer. Mit dem Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft im 12. Jh. wurden seitens des Königs sowie der weltl. und geistl. Fürsten von den ihrer jeweiligen Stadtherrschaft unterstehenden Städten Steuern erhoben. Diese wurden vom Rat der Stadt entrichtet und auf die Bürger und Beisassen je nach deren Vermögen und Inanspruchnahme städt. Einrichtungen umgelegt. Im Spätmittelalter zählten die Stadtsteuern der Reichsstädte zu den wichtigsten Einnahmen des Königs.

Die städtischen Einnahmen, aus welchen die Stadtsteuer abgeführt wurde, speisten sich aus vielen Quellen: da waren direkte und indirekte Steuern, diverse Zölle (Wege-, Durchgangs-, Warenzölle u.ä.), Erlöse aus Badhäusern und Bordellen, aus der Belegung von Marktständen, aus der Nutzung der Stadtwaage, aus der Aufnahmegebühr von Neubürgern, nicht zuletzt Einnahmen der Gerichtskasse aus Buß- und Strafgeldern sowie ggf. Anteile aus dem Schlagschatz einer Münze.

(s. Stapelrecht, Steuer, Ungeld)

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