Städtebünde

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Städtebünde. Sie wurden als Schutzbünde der Städte (der Freien Städte, Reichsstädte oder landesherrlichen Städte) gegen die Machtansprüche der jeweiligen Stadtherrschaft, zur Sicherung der Handelswege und gegen Bedrückung und Raubzüge seitens der Ritterschaft gegründet, auch als Ordnungsgemeinschaft in Zeiten politischer Unsicherheit (Interregnum). Das schloss nicht aus, dass eine Stadt fallweise mit einem ihrer potentiellen Gegner paktierte. Wegen eigennütziger Bestrebungen der Mitglieder blieb den Städtebünden dauerhafter Erfolg versagt.

Beispiele solcher Städtebünde waren:

Der der Mittelrheinisch-wetterauische Städtebund, gegründet 1226 von den Städten Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt/M., Gelnhausen und Friedberg; er war gegen die Mainzer Kirche gerichtet und wurde durch König Heinrich VII. alsbald verboten.

Als Nachfogebund 1254 wurde der Erste Rheinische Städtebund von Mainz und Worms gegründet. Als dieser nach zwei Jahren auf mehr als 70 Städte zwischen Zürich und Bremen, Aachen und Mühlhausen angewachsen war, löste er sich 1257 wieder auf.

Der “Werner Bund”, ein Zusammenschluss der Städte Dortmund, Soest und Lippstadt, gegründet 1252, benannt nach der Ortschaft Werne an der Lippe; 1268 trat Osnabrück dem Werner Bund bei, der als die Keimzelle der Westfälischen Hanse angesehen wird, der nach 1407 über 20 Städte an Rhein und Lippe angehörten.

Der Thüringische Städtebund, gegründet 1304 zwischen Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen und zeitweilig Jena; er wurde 1469 letzmalig um 12 Jahre verlängert.

Der Oberlausitzer oder Sächsische Sechsstädtebund (1346; Görlitz, Bautzen, Kamenz, Löbau, Lauban und Zittau).

Der Schwäbische Städtebund, gegründet 1376 unter der Führung von Ulm, der von 14 Städten auf 40 im Jahre 1385 anwuchs.

Der elsässische Städtebund (1354), der sich 1381 durch den Beitritt von Straßburg, Speyer, Worms und Frankfurt zum Neuen Rheinischen Bund ausweitete und sich mit dem Schwäbischen Bund zum Süddeutschen Städtebund zusammenschloss (1386).

Die Städtebünde waren nicht nur defensiv eingestellt, sie suchten ihre Rechte auch offensiv durchzusetzen; sie bekriegten Raubritter und andere Friedensbrecher, wehrten sich gegen den Burgenbau um städtischen Umland, gegen unrechtmäßige Zollerhebung und gegen die verheerenden Fehden des Adels. Besonders im süddeutschen Raum tobten im letzten Drittel des 14. Jh. verbissene Kriege, in denen die Städte auf Dauer der Fürstenmacht nicht gewachsen waren. König Wenzel IV. verfügte auf dem Reichstag zu Eger (Mai 1389) die Auflösung der Bündnisse der Reichsstädte und deren Eintritt in den allgemeinen Landfrieden.

In erster Linie kaufmännischen Interessen diente der im 13. Jh. entstandene Städtebund der Hanse; jedoch scheute auch der “verbunt der gemeynen steide” von der “Dudeschen hensze” zur Durchsetzung seiner Interessen nicht vor gewaltsamen Aktionen zurück (s. Hansekriege).

(s. Fränkischer Städtebunfd (s. Seßlach); Rheinischer Bund; Schwäbischer Städtebund)

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