Totenklage

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Totenklage, Leichenklage (mhd. klagesanc, triure, trurde, trurede; lat. clamor, elegia, lamentatio, nenia). Die im heidnischen Brauchtum übliche laute und schrille Art, seinen Schmerz um den Tod eines Menschen auszudrücken, wurde von dem Mönch Pirminius (9. Jh.) als ululatus excelsus (übertriebenes Geschrei) diffamiert; stattdessen sollte des Toten unter Gebeten und kirchlichen Gesängen gedacht werden. Zu der Trauerversammlung im Hause des Verstorbenen wie zum Friedhofsgang und zur Bestattung wurde mit kirchlichem Geläut gerufen (Sterbeläuten), für das es eine besondere Glocke (Totenglocke) gab oder das sich durch charakteristischen Rhythmus kennzeichnete. Neben den kirchl. Riten hat sich im Mittelalter der Brauch erhalten, den Toten von bezahlten Klageweibern (Seelenfrauen, Seelschwestern) durch lautes Weinen, Schluchzen, Jammern und Wehgeschrei sowie durch Schmerzensgebärden (Haareraufen, Kleiderzerreißen, Selbstverwundung) betrauern zu lassen. (In weniger begüterten Familien übernahmen Familienangehörige, Nachbarsfrauen und “Seelfrauen” diesen letzten Dienst umsonst).

(s. Bestattung, Glockenläuten, Klagelied, Seelfrau s. Seelhaus)

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