Versicherungen

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Versicherung (mhd. versicherunge = das Versprechen; der Schutz vor einer, die Absicherung gegen eine Schädigung). Vorsorge für Schadensfälle, die Gesundheit, Erwerbsfähigkeit oder Sachbesitz betreffen können.

1.) Personenversicherung. Für den Fall alters-, krankheits- oder armutsbedingter Unfähigkeit, für sich selbst zu sorgen, waren im Mittelalter zunächst die Familie, daneben karitative Einrichtungen der Kirche, später auch der Städte verantwortlich (Klöster, Asyle, Spitäler, Stifte, Hospitalorden). Diese finanzierten sich üblicherweise durch Geld- oder Immobilienübertragungen vermögender Stifter. Als mögliche Versorgungsberechtigte galten alle im Einzugsbereich eines Spitals ansässigen Personen, soweit keine Angehörigen in die Pflicht genommen werden konnten. – Bruderschaften (etwa der Bergleute) taten sich zusammen, um durch gemeinsam angespartes Kapital für ein würdiges Begräbnis oder für Pflege und Unterkunft bedürftiger Mitglieder vorzusorgen (Gebets-, Begräbnis-, Hospitals-, Elendsbruderschaften). – Zünfte, Gilden und Gesellenvereine erhoben Solidarbeiträge für eigene Kranken- und Sterbekassen. Da nicht alle Beteiligten eine Versorgungsleistung in Anspruch nahmen, waren die Kassen langfristig abgesichert. – Vermögende konnten sich für den Alters- oder Pflegefall in Stiftspfründe einkaufen (“Herrenpfründe”), deren Leistungen für Unbemittelte – wenn auch als “Armenpfründe” auf bescheidenerem Niveau – kostenfrei waren. Wo jemandem Vermögen zur Verfügung stand, konnte die Altersversorgung auch durch Rentenkauf gesichert werden. Sowohl Spitalspfründe wie Leibrente waren spekulativ, d.h. das Geschäft war für den Pfründen- oder Rentengeber umso lukrativer, je kürzer die restliche Lebenszeit des Kapitalgebers war. – Im weiteren Sinn den Versicherungen zuzuordnen sind die Erlöserorden, die Geld sammelten, um damit Christen aus maurischer Gefangenschaft freizukaufen. Letztendlich sei auf den kathol. Ablasshandel verwiesen, durch welchen dem Gläubigen Befreiung von zeitlichen Sündenstrafen käuflich vermittelt wurde, er sich durch Geldhingabe gegen zu erwartende Fegfeuerqualen versichern konnte (s. Ablass, Ablassbriefe).

2.) Sachversicherung. In dem Kapitulare von Herstal (779) sind auf Verträgen (convenientiae) gegründete Gilden (gildonia) erwähnt, deren Zweck u.a. die Unterstützung der Mitglieder mit Spenden im Falle von Brand und Schiffbruch war. (Alio vero modo de illorum elemosinis aut de incendio aut de naufragio quamvis convenientias faciant.) – Im 13./14. Jh. entstanden, erstmals unter italienischen Seehändlern, Kassen zur gemeinsamen Absicherung der Handelsherren gegen Schiffs- oder Warenverlust (erster urkundlicher Beleg 1319). Im nordeuropäischen Seehandelsrecht kamen im Spätmittelalter in Form von Bodmerei und Haverei private Risiko-Versicherungen gegen Schiffsverluste auf. Im europäischen Norden (Island, Norddeutschland) kannte man Genossenschaftskassen zur Schadensminderung bei Brand- und Wetterschäden sowie bei Viehseuchen. In Süddeutschland bewilligte die Obrigkeit mit Brandbriefen den durch Feursbrunst Geschädigten den Bettel oder riefen zu Spenden zu deren Gunsten auf.

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