Waldschutzbestimmungen

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Waldschutzbestimmungen. Obwohl schon im FMA., z.B. in einer Hofgüterordnung Karls d. Gr., Verordnungen zum Waldschutz bestanden hatten, hat bis zum 13. Jh. der Raubbau durch Werk- und Brennholzgewinnung sowie durch die Köhlerei derartige Devastation der Wälder verursacht, dass sich die Städte – je größer und holzabhängiger, desto früher – veranlasst sahen, Waldordnungen für die stadteigenen Wälder zu erlassen (Salzburger Rodungsverbote 1202 und 1237, Rheingauer Waldschutz 1226, Nürnberger Waldordnung 1294, Erfurter Waldordnung 1359). Im Sachsenspiegel aus der 1. Hälfte des 13. Jh. waren drei “Bannforste” erwähnt, die aus der Allgemeinnutzung ausgenommen waren). Die Schutzbestimmungen waren von Stadt zu Stadt verschieden, beinhalteten im wesentlichen jedoch das gleiche: Einschränkung der Allmendnutzung (Waldweide, Holzeinschlag), Schutz der Eichen und Buchen als Mastbäume, Verbot des Baumschälens und des Abschlagens von Eicheln und Eckern, Bannung (Schutz) der jungen Schläge, Einschlagregelung streng nach Nutzungsart (es solle “niemand langes Holz haue[n], wo ihm kürzeres wohl täte”; wo Weichholz ausreicht, darf kein Hartholz verwendet werden), scharfe Strafandrohung für den, der “die Mark frevelhaft ansteckt und verbrennt” und Verbannung der Köhler, Pecher und Glasmacher in stadtferne Areale. Um 1350 verfügt ein Weistum zum Waldschutz: “bescheidenlich werde gehouwen, ane wüestenunge”. Mancherorts waren derlei Verbote schon mit Bestimmungen für natürliche und künstliche Verjüngung der Bestände verbunden. Für die Einhaltung der Vorschriften sorgten “Bannwarte”, städtische Forstaufseher, und das unter dem Holzgrafen tagende Holzgericht.

Einige Beispiele für mittelalterliche Bemühungen um Waldschutz und Aufforstung: Eine Urkunde des Erzbischofs Eberhard von Salzburg forderte schon 1237 die Nachzucht des Waldes. Eine Waldordnung (Ebersberg, 13. Jh.) untersagte das Schneiteln (Stümmeln) derjenigen Zweige, die so hoch am Baum saßen, dass man sie auf einem Wagen stehend nicht erreichen konnte. Die Hildesheimer Waldordnung schrieb vor: “dat me twe dele hegede und den dridden hauwede”. Eine Osnabrücker Verordnung verfügte, dass für eine gefällte Eiche 5 – 6 junge zu pflanzen seien. Der Dreieicher Wildbann von 1338 stellt unerlaubte Aschenbrennerei unter grausame Strafe. 1343 verpflichtete eine Dortmunder Verordnung Haus- und Hofbesitzer zum Anbau von Laubbäumen im Stadtwald. Die 1351/54 erstellte Gesetzessammlung “Maiestas Carolini” Karls IV. enthält Waldschutzbestimmungen, die auch für den Nürnberger Reichswald Geltung erlangten. 1385 verfügte die Stadt Nürnberg für den Lorenzer Wald und 1465 für der Sebalder Wald eine Bannmeile in Stadtnähe, um die Ausplünderung der Forste durch Rodung, Viehweide, Schälen von Lohrinde, Köhlerei, Pottaschebrennerei etc. zu unterbinden. Seit den 1460er Jahren war es Politik des Nürnberger Rates, zum Schutz der Wälder vor giftigen Rauchgasen (Blei) stadtnahe Schmelz- und Saigerhütten zur Produktionsdrosselung oder zur Stillegung zu zwingen. Weistümer aus der Wetterau (1461) drohten einem, der einen stehenden Baum schält, den Tod durch Ausdärmen an.

1357 wurde in der Dresdener Heide Laubholzsamen ausgebracht. 1398 wurden im Frankfurter Stadtwald Eicheln gesät. 1368 wurde von dem Nürnberger Peter Stromer (auch Stromeier oder Stromeir) die Nadelwaldsaat entdeckt: “… gelang es, Wald und Holz zu säen, wodurch jetzt viele und große Wälder entstanden sind. … Der Urheber und der es zuerst erfand war … Peter Stromer.” (Die Tannen-, Fichten- und Föhrenzapfen wurden von “Zapfensteigern” unreif aus den Wipfeln geerntet, unter Dach getrocknet und sorgfältig gelagert, sodass sie sie nicht schimmeln konnten. Der aus den sich öffnenden Zapfen freigesetzte Samen wurde im Winter bei mäßiger Wärme vorbereitet und im Frühjahr bei abnehmendem Mond ausgebracht.) Bald danach gelang auch die künstliche Nachzucht von Laubbäumen, für Eichen erstmals 1398 erwähnt. Nürnberg wurde zum Zentrum des beginnenden europäischen Waldsamenhandels, Nürnberger Waldsäer waren in ganz Europa begehrte Spezialisten. Mit Nürnberger Fichtensamen und mit Hilfe eines Nürnberger Fachmanns säte man z.B. 1423 den Stadtwald von Frankfurt a. M. aus.

In Freiburg/Br. existierte bereits in der ersten Hälfte des 15. Jh. eine umhegte Baumschule für Eichen, wobei ausgegrabene Wildlinge angepflanzt wurden.

(s. Baumfrevel, Forst, Markfrevel, Markwald)

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