Wasserregal. Der Begriff steht für das hoheitliche (königliche, landesherrliche) Recht, über die Nutzung stehenden und fließenden Wassers in einem bestimmten Bereich zu Zwecken der Schifffahrt, der Zollerhebung, der Energiegewinnung (für Mahl- oder Werkmühlen) oder des Bergbaus (s. Wasserkünste) zu verfügen. Der Wasserbedarf für den Bergbau hatte dem anderer Wassernutzer gegenüber übergeordnetes Recht.
(s. Regalien)