Weichbildrecht

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Weichbildrecht. Ein zwischen 1241 und 1269 im sächsischen Raum, wahrscheinlich in Magdeburg (oder Halle) niedergeschriebenes Rechtsbuch zur Gerichtsverfassung; zusammengestellt in Anlehnung an die auf städtische Bedingungen anwendbaren Sätze des Sachsenspiegels. Aus genannter Schrift entstand im letzten Drittel des 13. Jh. durch Anfügung weiterer Rechtsquellen die sog. “Weichbildvulgata” mit 136 Artikeln.

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