Zins

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Zins (mhd., = Abgabe, Tribut, Zins; lat. census, f[o]enus) war im Ma. ein Oberbegriff für Abgaben, die einer Herrschaft in Geld oder Naturalien erbracht werden mussten (s. Grundzins, Leibzins). Zinszahlung konnte auch von Pflichten entbinden, so etwa vom Militärdienst. Nutzungszins wurde erhoben für herrschaftliche Wälder (Schweinemast, Holzfällen) oder Einrichtungen wie Mühlen und Backhäuser.

Auch die Gegenleistung für ein gegebenes Darlehen wurde “Zins” genannt. Diese Art der Zinsnahme war jedoch nur Juden gestattet und wurde ursprünglich mit ®”Wucher” bezeichnet. Christen sollten Geld ohne Vorteilsnahme verleihen: “iustum foenus est, qui amplius non requirit, nisi quantum praestitit”. Das kanonische Zinsverbot gründet auf Lukas 6,35 (“Tut Gutes und gebt ein Darlehen, ohne etwas davon zu erhoffen”).

(s. Lantval, Wachszinsige Zensuale)

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