Die Entstehung des Staates

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Als die Franken nach Gallien kamen, kannten sie noch keinen Staat. Sie waren eine Vereinigung freier Männer mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Ihre Rechte bestanden in einem Anteil an Land und in der Beteiligung an allen öffentlichen Angelegenheiten, vor allem der Rechtspflege; ihre Pflicht war mitzuhelfen bei der, Verteidigung und bei der Eroberung neuen Landes. In Gallien fanden sie Verhältnisse vor, die sie bisher nicht gekannt hatten. Die Sklaverei war bereits dem Feudalsystem gewichen. Die meisten Landbewohner bebauten als Hörige ein Stück Land, von welchem sie an die Großgrundbesitzer Abgaben zu leisten hatten. Die Hörigen durften den Grund und Boden ihres Herrn nicht ohne seine Zustimmung verlassen, aber ihre Lage und ihre Stellung waren besser als die der Sklaven. Die Ausbeutung der Hörigen ermöglichte den Großgrundbesitzern ein besseres Leben, als es die Masse der Bevölkerung führen konnte. Als nun ein Teil der Franken – vor allem die Krieger und Dienstleute des Königs – Landzuweisungen erhielt, traten sie an die Stelle der römischen Großgrundbesitzer.

Die Bauern besaßen Privateigentum an Land, aber sie hatten gerade so viel, wiesie zur Erhaltung ihrer Familie benötigten. Die Krieger und andere Männer, die dem König dienten, erhielten dagegen vom König mehr Land, als sie brauchten. Neben den verbliebenen römischen gab es jetzt also auch fränkische Großgrundbesitzer, die sich in ihrem Verhältnis zu den Hörigen von jenen gar nicht unterschieden.

So wie der König Krieger brauchte, benötigte er auch Männer für die Verwaltung und zur Ausübung der Staatsgewalt, und dazu bediente er sich gern der ansässigen Grundbesitzer, die schon Erfahrungen aus der römischen Verwaltung mitbrachten. Früher hatte die Zugehörigkeit zu bestimmten Familien geadelt; dieser Sippenadel genoss besonderes Ansehen bei den Germanen. Im Verlaufe der Wanderzeit ging er zugrunde. Es entstand ein Dienstadel, der im Auftrage des Königs handelte.

Die Masse der Bevölkerung, die Bauern, setzte sich aus freien Franken und abhängigen Hörigen zusammen. Sie leistete die produktive Arbeit in der Landwirtschaft. Wenn es am Anfang der fränkischen Eroberung einen Unterschied gegeben hatte zwischen den Franken und den Einwohnern Galliens, so gab es sehr bald nur noch einen Unterschied zwischen Großgrundbesitzern und Bauern. Einerseits musste der fränkische König die Ausbeutung dieser werktätigen Massen durch die Großgrundbesitzer sichern, andererseits das neugegründete Reich nach außen verteidigen. Diese beiden Aufgaben hatte der Staat zu erfüllen, der sich jetzt aus den Resten der Verwaltung des römischen Staates und den Organen der Gentilverfassung bildete.

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