Recht und Gerichtswesen

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Die germanischen Stämme gliederten sich in Sippen und Hundertschaften. Jede Hundertschaft bildete eine Einheit des fränkischen Heeres. Sie war sicherlich identisch mit der Markgenossenschaft, denn die Rechtsprechung gehörte ebenfalls zu ihren Obliegenheiten. Die Germanen besaßen kein geschriebenes Recht, es wurde von Generation zu Generation überliefert. Als die Franken in römisches Gebiet kamen, wo es ein geschriebenes Recht gab, machte es sich notwendig, auch die fränkischen Gesetze aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen, die von allen germanischen Stämmen und Völkern früher oder später vorgenommen wurden, nennt man „Volksrechte“. Bei den Franken spielte die Lex Salica, das Recht der salischen Franken, die Hauptrolle. Diese Lex besteht aus etwa hundert Paragraphen. Die Aufzeichnung erfolgte zu verschiedenen Zeiten, und die Veränderungen im gesellschaftlichen Leben spiegeln sich darin wider. In den Jahren 486 bis 496 ließ Chlodwig die ersten Gesetze aufzeichnen. Man erkennt an den ersten Paragraphen, dass zu dieser Zeit die Kirche noch keine Rolle spielte. Die anderen Paragraphen wurden im 6. Jahrhundert geschrieben, auch im 7. und 8. Jahrhundert kamen noch Zusätze hinzu. Die Lex Salica sollte den Franken in der neuen Umgebung Rechtssicherheit geben. In den einzelnen Paragraphen der Lex wird für sehr viele Vergehen das Strafmaß angegeben. Die Bestimmungen über den Viehdiebstahl zeigen, dass die Franken Viehzucht trieben und sehr viele Vieharten kannten, zum Beispiel Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen. Sie hielten auch Bienen.

Lex Salica
Lex Salica

Die Summe, die man für Verletzung oder Tötung eines Franken zu zahlen hatte, hieß Wergeld. Sie war für Adlige, Freie und Halbfreie verschieden. Am Anfang der Besetzung Galliens wurde für die Römer ein geringeres Wergeld festgesetzt als für die Franken.

Als aber die Klassenzugehörigkeit wichtiger wurde als die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volk, erhielten alle zum Dienstadel aufsteigenden Römer und Gallier ein höheres Wergeld als die freien Franken. In der fränkischen Zeit drückte sich also die soziale Stellung eines Mannes in der Höhe seines Wehrgeldes aus.

Als die Franken ihr Recht aufzuzeichnen begannen, hatte bei ihnen der König schon eine bedeutende Stellung. Es gab bereits soziale Unterschiede. Klassen hatten sich gebildet. Diese waren vor dem Recht nicht mehr gleich, wie es früher alle Franken gewesen waren.

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