Richter

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Das Richteramt wurde im Mittelalter von den Adligen ausgeübt. Dem Ritter obliegt die Pflicht, auf seinem Lehen stellvertretend für den Lehnsherrn Recht zu sprechen. Dabei war er Richter, Polizist und Schöffe in einem. Ritter konnten normalerweise aber nur niederes Recht sprechen, d. h. Urteil fällen, die nicht mit dem Tod geahndet wurden. Demgegenüber fällte der hohe Adlige die Urteile des höheren Rechts, er war also auch berechtigt Todesurteile zu verhängen. Straftaten, die mit dem Tod bestraft wurden, waren Verrat, Mord, Vergewaltigung einer Adligen und Diebstahl des Eigentums eines Adligen.

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