Frauen im Handwerk

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Frauen im Handwerk. Textilarbeiten (opera textilia) vom Spinnen bis zum Kleidernähen wurden im Frühmittelalter fast ausschließlich von Frauen erbracht. An den Fronhöfen bestanden dafür eigene Frauenarbeitshäuser (s. genecium). In anderen Handwerksberufen arbeiteten Frauen im ganzen Mittelalter an der Seite ihrer Männer, zunehmend aber auch als Selbständige. Mit dem Aufkommen städtischer Gemeinden und des Stadtbürgertums ergaben sich für Frauen neue rechtliche, soziale und wirtschaftliche Möglichkeiten. Frauen aus den ländlichen und städtischen Unterschichten arbeiteten als Mägde oder Hilfsarbeiterinnen in handwerklichen Betrieben (s. Gesinde). Bürgerinnen konnten ein Handwerk frei ausüben, einer Zunft angehören oder eigene Zünfte gründen. Von der zu den zünftigen Pflichten gehörende Wehrbereitschaft konnten Frauen durch Stellung eines Vertreters oder durch Geldzahlung befreit werden.

In Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1350 und 1460 finden sich u.a. die folgenden Frauenhandwerke: Bändlerin, Bettebereiterin, Besenmacherin, Beutelmacherin, Bortenwirkerin, Flickschneiderin, Hosenstrickerin, Hudelstrickerin (Hudel = Hadern), Hutmacherin, Kämmerin, Kerzenmacherin, Korbmacherin, Kürschnerin, Leinenweberin, Mantelmacherin, Mattenmacherin, Näherin, Radspinnerin, Schleierwäscherin, Schneiderin, Schnurmacherin, Spinnerin, Spulerin, Tuchschererin, Wäscherin, Weberin, Wirkerin. Andernorts gab es auch Garnmacherinnen, Goldspinnerinnen, Goldschlägerinnen, Gürtlerinnen, Paternostermacherinnen (Paternoster = ältere Bez. für Rosenkranz), Lohgerberinnen, Seidenspinnerinnen, Schleierwirkerinnen, Stickerinnen u.a.m. Selbständige Bäckermeisterinnen scheint es nicht gegeben zu haben, jedoch haben Frauen den Verkauf von Backwaren besorgt und auch die Hauptarbeit in Lebkuchen-, Pasteten- und Kuchenbäckereien besorgt. Im Metzgergewerbe waren Frauen generell nicht zugelassen, im Fleischverkauf war ihnen allenfalls das Feilbieten von Teilen mindergeachteter Qualtität erlaubt. Nicht unerwähnt soll der Beitrag weiblicher Hilfsarbeiterinnen im Bauwesen bleiben, wie er aus den Lohnlisten mittelalterliche Großbaustellen hervorgeht.

(s. Frauenzünfte, Hilfsarbeiter)

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