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Adelsprädikat. Ursprünglich war bei der Namensgebung adliger Herren und Familien die Herkunfts- oder Besitzbezeichnung üblich: Herzöge, Fürsten, Grafen und Freiherrn wurden nach ihrem Territorium, ihrer Residenz oder ihrem Stammsitz bezeichnet. Etwa Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen, Kurfürst von Mainz oder Herr von Querfurt. Das Prädikat “von” wurde in Deutschland, abgesehen von Gegenden in Nordwestdeutschland, eindeutig adeliger Namensbestandteil. (Etwa ab 1630 kam der Brauch auf, demzufolge auch Neugeadelte ein “von” vor ihren Namen setzten: von Müller oder von Lehmann.)