Festrechnung (Osterfest)

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Festrechnung (mlat. computus paschalis). Die christl. Kirche hatte auf dem Konzil von Nizäa (325) als Ostertermin den 1. Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond festgelegt. Also den ersten Sonntag nach dem Vollmond, der auf den für den Frühlingsanfang fest angenommenen 21. März folgt. Zur Bestimmung des Ostertermins bedurfte es demnach einer Verknüpfung des 19-jährigen Mondzyklus’ (Metonischer Zyklus) mit dem 28-jährigen Sonnenzyklus. Bei dieser komplizierten Berechnung kamen die Gelehrten der einzelnen Bistümer immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das führte dazu, dass die Christen einer Diözese bereits die Auferstehung des Herrn mit üppigen Festgelagen feierten, während die Angehörigen der Nachbardiözese noch fasteten. Die Ausarbeitung der entsprechenden Jahresreihe von 532 (= 19 x 28) Jahren geht zurück auf Dionysius Exiguus (ca. 500 – 550 n. Chr.) und seine mit dem Jahr 532 beginnende Ostertafel. Das Jahr 754 (ab urbe condita) hatte Dionysius aufgrund spekulativer Überlegungen zum Jahr 1 christl. Zeitrechnung (“nach der Menschwerdung des Herrn”) erklärt. Die dionysische Ostertafel (tabula paschalis) enthielt in acht Spalten:

1. Anni domini nostri Jesu Christi

2. Indictiones (röm. Jahresbezeichnung, beruht auf 15-jährigem Zyklus, beginnend

[zurückgerechnet] drei Jahre vor der christl. Zeitrechnung. Die im Mittelalter verbreitetste Indiktion

war die des Beda, deren Zyklus am 24.Sept. beginnt)

3. Epacte lunares (Zahlen, die das zyklisch berechnete Mondalter des 22.März [des sedes

epactarum] anzeigen)

4. Concurrentes (die Zahlen 1 bis 7, durch welche – beginnend mit Sonntag – die möglichen

Wochentage [sedes concurrentium] des 14.März bezeichnet wurden)

5. Lunaris cyclus

6. Luna quarta decima pasche (Termin d. Ostervollmonds, der auf die Tage zwischen d.

21.März [früheste Ostergrenze, luna XIV. prima] bis 18.April [luna XIV. ultima] fallen konnte)

7. Dies dominicus pasche

8. Luna ipsius diei (des Ostersonntags)

Die Festrechnung des Dionysius Exiguus blieb bis zur Gregorianischen Kalenderreform (1582) in Gebrauch.

(s. Computisten, Kalender)

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