Finanzwesen

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Finanzwesen. 1.) Finanzen der Krone. Im 8. und 9. Jh. stammten die zur Aufrechterhaltung der Machtstellung des Herrschers, zur Bestreitung von dessen umfangreichem Haushalt und für öffentlich-rechtliche Belange (Straßenbau, Sicherheit, Verwaltung) benötigten Mittel aus den Überschüssen der herrschaftlichen Eigenwirtschaften (s. Hausgut des Königs, Reichsgut), aus Leistungen der Reichskirche und der Reichslehnsgüter, sowie aus zwangsweise von der Landbevölkerung erhobenen Geldabgaben (s. Abgaben, Bede). Unter den sächsischen Herrschern begann sich das königl. Hausgut vom Reichsgut zu trennen. Daneben bestanden die Haupteinnahmen der Krone aus den ® Regalien, aus Strafgeldern, Konfiskationen, Schutzgeldern und Kriegsbeute.

Geldeinnahmen kamen im 11. Jh. auch aus den großen Städten Norditaliens und aus dem Silberbergbau (z.B. Rammelsberg, s. Goslar).

Von der Mitte des 12. Jh. bis zur Mitte des 14. Jh. ergaben sich aus der Ausweitung der Geldwirtschaft, aus den Geldabgaben der Städte (s. Steuer), aus Ungeld, Zoll und aus der Vergabe von Regalien neue Einnahmequellen. Verwendungszwecke waren nunmehr Militärausgaben, Befestigungsausgaben (für Burgen und Stadtbefestigungen) sowie Ausgaben für politische Zwecke und für die herrschaftliche Hofhaltung.

Im Spätmittelalter finanzierte sich die Krone aus speziellen Abgaben (z.B. für Gerichtsleistungen, für Romzüge), aus den Einkünften des Reichsgutes und des jeweiligen königlichen Hausgutes, aus Zöllen und Städtesteuern (vor allem den Judensteuern) sowie aus Kreditaufnahme.

2.) Finanzen der Landesfürsten. Die Territorialfürsten hatten mit den Rechten, die ursprünglich bei Grafen und Vögten lagen, auch das Recht übernommen, die Bede einzufordern. Bedefrei waren Adel und Klerus sowie privilegierte Städte. Seit dem 12. Jh. erhoben die Fürsten als Stadtherren Ungeld und Stadtsteuern. Aufgrund der Judenschutzbestimmungen stand den fürstlichen Stadtherren die Judensteuer, eine Art Kopfsteuer zu. Im 13. Jh. wurden in den größeren Territorien die Landstände den Fürsten gegenüber steuerpflichtig, um deren Aufwendungen für staatliche Belange zu vergüten (“Landsteuer”). Vom 14. Jh. an suchten die Fürsten ihr Finanzwesen durch besondere Verwaltungsorgane zu straffen (s. Rentmeister). Trotz solcher Vorkehrungen vermochten sie sich bis zum Ende des Mittelalter nur durch zunehmende Schuldenaufnahme zu finanzieren. Der anwachsenden Überschuldung (Schuldendienst und Militärausgaben machten zusammen i.d.R. über 80 % aller Ausgaben aus) suchten sie mit Münzverschlechterung zu begegnen.

3.) Finanzen der Städte. Um die erheblichen Aufwendungen für Verwaltung und Polizei, für Befestigung und Infrastruktur finanzieren zu können wurden Zölle, Ungeld und Steuern erhoben (so wurde vom 12. Jh. an der städt. Grundbesitz der Bürger besteuert). Weitere Geldquellen waren Strafgebühren, Benutzungsgebühren für Waagen und Mühlen, Einkünfte von verpachteten Grundstücken und von städtischen Einrichtungen wie Gewand-, Schlacht- und Kaufhäusern, von Marktständen, von der Münze und von ausgegebenen Fischereirechten. Sofern all diese Finanzquellen nicht ausreichten, verschaffte sich der Rat seit dem 13. Jh. über Rentenkauf Kredit. Dabei konnten auch Bürger außerdeutscher Städte als Rentner deutscher Städte auftreten.

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