Förster

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Förster (spätahd. forstari; mhd. forstaere, forster; mlat. forestarius, silvarius). Ursprünglich unfreie Forstaufseher, welche für die Einhaltung des Forstbanns sorgten. Im Hochmittelalter wurden sie zu privilegierten Amtsträgern, die auf Diensthufen (vorsthuoben; mansi forestarii iuris) saßen und außer ihrer Amtstätigkeit vom Spätmittelalter an Jagddienste für den Bannherren leisten mussten (z.B. Hunde- und Pferdehaltung). Übergeordnete Förster (vorstmeister; magistri forestariorum) erhielten ihr Amt häufig als erbliches Lehen. Im Spätmittelalter konnten auch untergeordnete Förstereien erblich werden. Die Gewandfarben der Bannhüter waren mancherorts vorgeschrieben: er „sol reiden deß sommers in einem groenen rock, des winters in einem grauen, uff das er das wilt nit entstöre“.

Da das Einkommen der Förster großenteils aus den Pfandgeldern stammte, welche die Waldnutzungsberechtigten für die Inanspruchnahme ihrer Nutzungsrechte an den Waldherrn abzuführen hatten, war ihnen nicht daran gelegen, auf sparsamen Umgang mit den Ressourcen zu achten; im Gegenteil: je mehr Holz aus dem Wald entnommen wurde, desto höher war ihr Gewinn.

(s. Jagd- und Forstregal)

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