Freiheit

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Leben im Schatten der Zinnen“ auf 122 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Freiheit (mhd. vriheit, vriat = Stand eines Freien, verliehenes Vorrecht, Privileg; lat. libertas). Freiheit i.S. der Forderung der Frz. Revolution nach Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit war dem mittelalterliche Denken fremd. Unter dem polit. Freiheitsbegriff wurde eine Vielzahl von Auseinandersetzungen der mittelalterliche Gesellschaft mit Problemen aus religiösem und ständischem Bereich geführt. Freiheit bezeichnete die einem Einzelnen, einer Gemeinschaft oder einer Örtlichkeit durch Tradition (Gewohnheitsrecht) oder Privilegierung (Rechtsverleihung) zukommende erhöhte Rechtsstellung. Freiheit war nicht denkbar außerhalb eines herrschaftlichen Schutzes (s. munt); ihr standen bestimmte Pflichten gegenüber.

Ein philosoph. Grundproblem war das der ®”Willensfreiheit” (liberum arbitrium), der Freiheit der Wahl zwischen Gut und Böse im Kontext von Prädestination, Gnade und göttlicher Allwissenheit. Freiheit des Denkens, also auch des Andersdenkens, war nach christl. Lehre nicht vorstellbar: Ketzer waren zu bekehren oder physisch zu vernichten. Im Bereich kirchlicher Institutionen wurde Freiheit (libertas ecclesiae) von laikaler Bevormundung (Eigenkirchenrecht, Investitur), aber auch von kirchlich-institutioneller Bevormundung (etwa eines Klosters durch den Bischof) gesucht. Im außerkirchlichen Bereich suchten die Fronbauern sich von drückenden Abgaben und Frondiensten zu befreien, die Stadtbürgerschaften suchten die Freiheit von landesherrlichen Zwängen (“Stadtluft macht frei”), Kaufleute die Befreiung von Zöllen, Universitätskörperschaften strebten nach Freiheit der universitären Gerichtsbarkeit und freier Verfügung über das Stiftungsvermögen. In jedem Falle blieb die Forderung nach einer Freiheit eingebunden in das ständische System, wurde eine Freiheit durch Genossen (Bauern, Bürgern, Gilden, Studenten, Klerikern) gesucht, nicht jedoch umfassende individuelle Freiheit erstrebt. Garant von Freiheit war ursprünglich die Macht eines Herren; doch neigte jede Macht – je größer, umso mehr – zur Einschränkung von Freiheit.

(s. Domfreiheit, Exemtion, Freie, Freibauern, Immunität, Königsfreie)

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