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Kastvogt (mhd. kastvoget, castenvoit; mlat. advocatus granariorum). In süddeutschen, österreichischen und schweizerischen Urkunden seit 1130 belegter Titel des Hauptvogts (advocatus principalis) eines Klosters oder Stifts. Er übte die Schirmherrschaft, hatte die Gerichtsbarkeit inne, überwachte die Verwaltung und war zuständig für die eingehenden Zehnte und sonstigen Abgaben. Der Terminus leitet sich von kaste (= Speicher) her, bei dem die geschuldeten Abgaben zu entrichten waren. Der Titel hielt sich bis zum Ende des MA.