Landgraf

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Landgraf (mhd. lantgrave; latinisiert lantgravius; mlat. comes regionis, c. provinciae, c. provincialis). Seit Anfang des 12. Jh. Titel eines Grafen, der als Lehensnehmer des Königs das Königsgut und die Königsrechte (s. Regalien) in einem bestimmten Gebiet – der Landgrafschaft – verwaltete, in welchem dem König selbst die herzogliche Gewalt zustand, und der für die Durchsetzung des Landfriedens verantwortlich war. Die mit dem Landgrafenamt Belehnten entstammten dem hohen Adel; sie hatten zwar eine herzoggleiche Gewalt, erlangten aber durch ihr Amt keine Rangerhöhung. – Der Titel erscheint erstmals 1130 in Thüringen, als König Lothar den Grafen Ludwig zum Landgrafen ernannte, wodurch Thüringen als selbständige territoriale Einheit aus dem Herzogtum Sachsen gelöst wurde. Weitere Landgrafschaften entstanden im Sundgau (1135), im elsässischen Nordgau (1138), im Bodenseegebiet (Heiligenberg, 1169). Jüngere Landgrafschaften waren Burgund-Buchegg (1226), Thurgau (1227), Aargau (1232/34), Frickgau (1234), Burgund-Neuenburg (1235), Zürichgau (1245), Hessen (1265), Hegau (1275), Breisgau (1276), Baar (1287), Stühlingen (1296), Buchsgau (1318), Klettgau (1325), Sisgau (1354) und Leiningen (1444). Landgrafen gehörten dem Status nach zum Hochadel; durch weitere Rangerhöhung konnten sie in den Fürstenstand gelangen. Die den Landgrafschaften zugrundeliegende Idee, Landeshoheit von Grundherrschaft zu trennen, die leibrechtliche Bindung zu schwächen zugunsten direkter Königsuntertänigkeit, wurde letztlich nicht erreicht: als am Ende der Stauferzeit die Reichsgewalt zerfiel, bildeten sich die Landgrafschaften zu selbständigen Territorien um.

“Landgraf” wurde daneben als unterscheidender Titel zu Burggraf gebraucht, dessen Grafenrechte zumeist auf eine Großburg oder ein Stadtgebiet beschränkt waren.

Im Spätmittelalter wurde der Titel auch auf Territorialherren angewandt, die unmittelbar und ausschließlich dem König unterstanden. Reine Titular-Landgrafen waren die von Baar, Leuchtenberg, Nellenburg und Stühlingen.

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