Das Nachschlagewerk gibt einen umfangreichen Überblick über die Zeit des Mittelalters, erfahre hier mehr darüber!
Meisterprüfung. Um zu einer handwerklichen Meisterprüfung zugelassen zu werden, musste die vorgeschriebene Lehr- und Gesellenzeit, gegebenenfalls auch Gesellenwandern und eine bestimmte Zahl von Sitz- oder Mutjahren (Arbeitszeit bei einem ortsansässigen Meister) nachgewiesen werden. Außerdem musste der Aspirant über ein hinreichend großes Startkapital verfügen, bzw. über einen Bürgen oder eine Erklärung seiner Heimatgemeinde, ihn im Falle der Verarmung wiederaufzunehmen. Zur Meisterprüfung hatte ein fachgerechtes Meisterstück abgeliefert oder oder dessen Fertigung demonstriert zu werden. Beispielsweise mussten Maurer ein Gewölbe und einen Rauchfang mauern, Metzger ein Schwein in vollem Lauf totschlagen und das Lebendgewicht von Schlachttieren möglichst genau einschätzen, Schlosser mussten verschiedene Arten von Kunstschlössern vorlegen. Wurde bei der Meisterprüfung auf “nicht bestanden” erkannt, hatte der Anwärter nach einer gewissen Frist (meist einem Vierteljahr) die Gelegenheit zur Wiederholung. Die Zusammensetzung des Prüfungsgremiums war in den Zunftordnungen, gegebenenfalls zusätzlich in städt. Verfügungen festgelegt; ihm gehörten i.a. der Obermeister, renommierte zünftige Meister und evtl. städt. Beauftragte an (so wurde die Meisterprüfung von Apothekern oder Barbieren vor Stadtärzten abgelegt).
(s. Mutzeit)