Prälat (mhd. prelat[e], mlat. praelatus = der Vorgezogene, v. lat. praeferre = vorziehen. Hoher Geistlicher). Unter Prälaten verstand man im Mittelalter hohe kirchliche Würdenträger (Erzbischöfe, Bischöfe), die außerhalb der Kirche ähnliche Rechte wie der Adel beanspruchten und bei Reichstagen ihren Sitz auf der Prälatenbank hatten (“Hohe Prälaten”, praelati maiores). Zu den “Niederen Prälaten” (praelati inferiores) zählten kirchliche Amtsträger ohne bischofsgleiche Jurisdiktion, die in ihrem Amtsbereich Herrschaftsrechte über ihre Hintersassen ausübten und aus der bischöflichen Gewalt eximiert waren (gefreite Äbte, Pröpste, Oberste von Ritterorden und hohe Beamte der röm. Kurie [päpstl. Hausprälaten]).