Reisekönigtum

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Reisekönigtum (Reiseherrschaft). Die deutschen Könige des Mittelalter regierten nicht von einer Hauptstadt aus, sie reisten mit Familie und Hofstaat durch das Reich und verweilten in ihren Königshöfen, Pfalzen, Reichsburgen, Reichsstädten oder in Bischofsresidenzen und größeren Abteien (die dem König gegen Steuerbefreiung freie Gastung schuldeten), um Gerichts-, Hof- und Reichstage abzuhalten oder um hohe weltliche und kirchliche Feste würdig zu begehen. Dieser Art ambulanter Herrschaftsausübung dürften die Absichten zugrundegelegen haben, keinen Ort des Reiches vor anderen hervorzuheben, durch persönlichen Augenschein Kontrolle auszuüben, entlegene Territorien nicht entfremden zu lassen, durch Beweglichkeit weniger angreifbar zu sein und beim Bezug der nächsten Pfalz oder Abtei jeweils gefüllte Vorratskeller zu finden, die dann bei der Abreise leer zurückblieben (s. servitia regis). Nach der Mitte des 13. Jh. bildeten sich feste Residenzen heraus, so in Prag die der Luxemburger und in Wien die der Habsburger.

Als herausragendes Beispiel mittelalterliche Reisekönigtums sei dasjenige von Friedrich I. Barbarossa genannt, der in seiner 40-jährigen Regierungszeit fünfmal über die Alpen nach Italien zog. Er reiste nach Polen, nach Südfrankreich (Burgund) und beendete sein Leben auf einem Kreuzzug in Kleinasien.

Nicht nur Kaiser und Könige, sondern auch Landesfürsten, Grafen und geistliche Würdenträger übten ihre politischen und rechtlichen Funktionen in Form einer Reiseherrschaft aus. Sie reisten mit einem Tross von Bewaffneten (s. Schar), Beamten und Dienern von Burg zu Burg, von Adelshof zu Adelshof, von Stadt zu Stadt oder von Kurie zu Kurie.

(s. Gastung)

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