Sexualität

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Sexualität (zu lat. sexus = Geschlecht. Gemeint ist die durch gesellschaftliche Konventionen festgelegte Art der geschlechtlichen Betätigung). Die Kirche wertete Sexualität seit Paulus als verwerflich, setzte sie seit Augustinus wegen der mit ihr verbundenen fleischlichen Begierde (libido carnalis) mit der Erbsünde (corruptio, peccatum originis) gleich. Geduldet wurde sie ausschließlich in der Ehe und auch da nur, sofern sie lustfrei bzw. als Hilfsmittel gegen Triebhaftigkeit (remedium concupiscentiae) und ausschließlich zum Zwecke der Kinderzeugung (generatio prolis) praktiziert wurde. Darüberhinaus gab es eine lange Liste von Tagen, an denen Enthaltsamkeit zu üben war: an jedem Sonntag, an den kirchl. Hochfesten und während der vorgeschriebenen Fastenzeiten. Im 8./9.Jh. wäre den Paaren von daher nur an 91 bis 93 Tagen im Jahr die Vereinigung (cohabitatio, concubitus) erlaubt gewesen, nicht eingerechnet die “unreinen” Zeiten der Frau während Menstruation, Schwangerschaft und Puerperium. Kinder, die an unerlaubten Tagen gezeugt oder aus “incestis conjugationibus” hervorgegangen waren, mussten – zur Strafe der Eltern – aussätzig, epileptisch, verwachsen, blind, stumm, höckerig oder blöd werden, waren unrein, vom Teufel besessen oder dazu bestimmt, eines “unrehten todes” zu sterben.

Lustempfinden – selbst beim Vollzug des ehelichen Geschlechtsverkehrs – wurde als Wollust oder Geilheit (luxuria) und Hurerei (fornicatio) diskriminiert. Eine Verfestigung dieses Standpunkts stellte der Zölibat dar, die erzwungene Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit der Priester. Der kirchl. Pönitentialisierung zum Trotz waren dem mittelalterliche Menschen viele sexuelle Praktiken geläufig, wie frühmittelalterliche Bußbücher belegen. (Mit Verstümmelungs-, Ehren-, Geld- und Exilstrafen, seltener mit Todesstrafe belegt waren die vier “widernatürlichen Unzuchtssünden” Selbstbefriedigung, Bestialität, Anal- und Oral-Verkehr sowie Homosexualität. Die Lasterkataloge, anhand derer die Verfehlungen der Beichtkinder abgefragt wurden, waren von derart kontraproduktiver, aufklärerischer Wirkung, dass ihre Verwendung wieder eingeschränkt werden musste).

Der sexualfeindlichen, repressiven Haltung der Kirche zum Trotz war in der mittelalterliche Gesellschaft – sei es unter Adligen, Bürgern oder Bauern – eine durchaus sinnenfrohe, lustbetonte Einstellung zum Geschlechtsverkehr lebendig. Beispiele dafür finden sich in den französischen fabliaux und in deutschen Schwänken, etwa im Fasnachtsspiel. Auffallend ist, dass das geschlechtliche Handeln bei Männern und Frauen unterschiedlich bewertet wurde, dass dem Mann als dem aktiven Teil mehr Freiheiten zugestanden wurden als der Frau, deren passive Rolle mit Wollust, Sünde und Verderbtheit gekennzeichnet war. Vor- und außereheliche Beziehungen wurden beim Mann eher geduldet, bei der Frau dagegen strengstens geahndet. Männer höheren Standes hatten weniger Probleme, mit Sexualpartnerinnen aus niedrigeren Gesellschaftsschichten zu verkehren, als ihre Frauen; deren Verkehr mit nicht standesgemäßen Partnern fand keinerlei Toleranz.

Aus verdrängter Sexualität erwuchsen beunruhigende Träume, Visionen der Frauenmystik, das idealistisch-übersteigerte Minneideal, zotige Exzesse beim Fasnachtsspiel und die krankhaften sexuellen Phantastereien, wie sie bei Hexenprozessen erfoltert wurden.

Ma. Ärzte standen der Sexualität eher vorurteilsfrei gegenüber. In seinem Beischlaftraktat “De coitu” deutet Constantinus Africanus den Koitus als den ®”res non naturales” zugehörig und – maßvoll praktiziert – als gesundheitsfördernd: die regelmäßige Abfuhr des Ejakulats galt als wesentlich für die Erhaltung des Säftegleichgewichts. Der zurückgehaltene Samen würde verderben und krank machen. Ausführlich und direkt beschreibt er Anatomie, Funktionsweise und Erkrankungen der Geschlechtsorgane, außerdem stellt er Zusammenhänge zwischen Geschlechtsleben und Geistesverfassung her. – In diesem Zusammenhang sei auch an die offenen Stellungnahmen der Hildegard v. Bingen zu Sexualität und Geschlechtskrankheiten in “Causae et curae” erinnert.

Der größte Teil der Quellen zur mittelalterliche Sexualität steht in religiösem, historischen, didaktischen, juristischen oder medizinischen Kontext und stammt von Männern, überwiegend von Theologen und von Gelehrten des Kirchenrechts. Somit kann aus ihnen nicht unbedingt auf das Empfinden und Verhalten des sexuell aktiven Teils der Bevölkerung geschlossen werden. Bei literarischen Texten ist nicht immer klar, ob einschlägige Stellen realitätsbezogen, allegorisch oder parodistisch gemeint sind. Auch Bildquellen mit erotischem Inhalt können nicht immer eindeutig interpretiert werden.

In der Liebeslyrik des Mittelalter wird auf eine pornographisch-realistische Schilderung der körperlichen Vereinigung verzichtet, der Geschlechtsakt wird mit der Eroberung einer Burg, mit dem Blumenbrechen oder mit dem Durchschreiten eines Burgtores bzw. einer Pforte umschrieben.

Was alltägliche Gespräche aller Schichten anbelangt, so konstatiert Ruth Mazo Karras einen unbefangenen Umgang mit dem Thema (“Im Mittelalter konnte man durchaus über Sex sprechen”). Geschlechtsteile und geschlechtliche Betätigungen wurden dabei teils allegorisierend umschrieben, teils mit drastisch-umgangssprachlichen Ausdrücken belegt.

Was den jüdischen Teil der Bevölkerung anbetraf, so sollten sexuelle Beziehungen zwischen diesem und dem christlichen vermieden werden. Kontakt von Männern der einen Gruppe mit Frauen der anderen wurden eher geduldet, als dass Männer der fremden Religion die eigenen Frauen beschliefen. Christliche Exempla bieten eine Fülle von Geschichten, in denen christliche Männer jüdische Frauen ehelichen und zum Christentum bekehren. Bestimmungen des Vierten Laterankonzils (1215) sollten verhindern, dass sich jüdische Männer mit christlichen Frauen “vermischten”. Nicht zuletzt zu diesem Zweck mussten Juden sich deutlich sichtbar kenntlich machen. Auch war Juden bei Androhung schwerer Strafe verboten, christliche Bordelle zu besuchen.

(s. Bestialität, Brautmystik, Unio mystica (s. Mystik); Bußbuch, Drogen, Ehebruch, Empfängnisverhütung, Geschlechtsdetermination, Geschlechtskrankheiten, Gynäkologie und Geburtshilfe, Homosexualität, Impotenz, Inzest, Jungfräulichkeit, Keuschheit, kiusche, Konkubinat, Liebe, Liebestränke, Masturbation, Menstruation; Päpste, Sexualleben der; Pornographie, Potenz, Prostituierte, Reinheit, Sexualität und Erotik im Schauspiel, Sodomie, Unzucht, Vergewaltigung, Zeugung, Zölibat)

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