Teufelspakt

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Teufelspakt. Durch Teufelspakt schworen Hexen (und Hexenmeister) Gott und der christlichen Lehre ab, und ergaben sich mit Leib und Seele dem Teufel und seinen Dämonen. Das Bündnis kam auf Versuchung durch den Teufel, durch Vermittlung anderer Teufelsbündner oder auf Betreiben des Paktsuchenden selbst zustande; es konnte heimlich oder in Gesellschaft (beim Hexensabbat) mit dem Teufel oder dessen Abgesandten geschlossen werden. Zweck des Bündnisses war das Erlangen von Wissen, Reichtum (verborgene Schätze), Macht, Ehre oder der Liebe einer begehrten Person. Oft wurde der Pakt durch “Buhlschaft” (Sexualverkehr) mit dem Teufel besiegelt, wobei dieser den Weibern als ®”Incubus”, den Männern als “Succubus” (s. Incubus) beiwohnte. Aus diesem Verkehr konnten auch Kinder entstehen, die allerdings nicht teuflischem Samen entsprossen, sondern dem Samen eines Mannes, dem der Teufel vorher als Succubus zu Diensten war. Der Incubus erschien häufig in der Gestalt eines Junkers, Jägers oder Reiters, eben eines rechten männlichen Idealbildes. Beim Teufelspakt wurde dem Adepten ein Teufelsmal (“stigma diabolicum”) aufgeprägt, das sich meist an “geheimen” Stellen, also im Genitalbereich fand.

Die Novizen hatten ihre teuflische Gesinnung während einer Probezeit dadurch zu beweisen, dass sie Christen an Seele, Leib und Gut größtmöglichen Schaden zufügten. Danach wurden sie definitiv zu Hexen und Hexern, indem ihnen vom Teufel in einer Huldigungszeremonie mit widerwärtigen obszönen Gesten der Segen erteilt wurde. Dazu gehörte der Adorationskuss, der dem Teufel auf den Hintern gegeben wurde (“osculatus fuerit in tergo”). Der Teufel konnte dabei in mancherlei, auch tierlicher Gestalt (Ziegenbock, Kater, Kröte) erscheinen.

Albertus Magnus, Petrus Lombardus und vor allem Thomas von Aquin urteilten gemäß augustinischer Lehre, dass Dämonenanrufungen, -beschwörungen und -opfer als Pakt anzusehen seien, dass sie nur aufgrund eines Pakts Wirkung erlangten. Da der Pakt die Lossagung von Gott zur Voraussetzung hatte, machte sich der Paktierer der Todsünde der Apostasie schuldig.

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